Zwölf Monate reichen für eine Hochzeit, wenn die Reihenfolge stimmt: erst Termin und Standesamt, dann Location und Gästezahl, danach Musik und Catering, zuletzt Ablauf und Sitzordnung. Diese Liste terminiert jede Aufgabe rückwärts vom Hochzeitsdatum. Warum welcher Vorlauf gilt, steht in der FAQ zum Vorlauf bei der Hochzeitslocation.

Die Checkliste

  1. 12 Monate vorher.

- Wunschdatum und zwei Ausweichdaten festlegen.

- Datum gegen stille Tage und Tanzverbot prüfen: Karfreitag nach § 6 Niedersächsisches Feiertagsgesetz, Gründonnerstag ab 5 Uhr, Karsamstag und Heiligabend nach § 9.

- Standesamtliche Trauung extern terminieren. Sie findet nicht in der Eventhalle statt. Angemeldet wird nach § 12 Personenstandsgesetz beim Standesamt des Wohnsitzes, in Braunschweig am Platz der Deutschen Einheit 1, Telefon 0531 4703722. Unterlagen: Eheschließung anmelden.

- Gästeliste in zwei Spalten anlegen: eingeladen und erwartet.

- Location besichtigen. Fragenliste: Checkliste zur Besichtigung.

  1. 10 Monate vorher.

- Location schriftlich zusagen lassen, Bestuhlungsvariante im Vertrag benennen.

- Diese Punkte klären und in den Vertrag nehmen: Catering-Regelung, Mindestmietdauer, Endzeit und Lärmauflage, Auf- und Abbau, Kaution. Für die Eventhalle ist dazu nichts veröffentlicht.

- Trauzeugen fragen.

  1. 9 Monate vorher.

- Freie oder kirchliche Zeremonie anfragen.

- Fotografie und Film buchen.

- Musik buchen, DJ oder Band.

  1. 8 Monate vorher.

- Musiknutzung bei der GEMA anmelden.

- Vorher festhalten, wer meldet: Brautpaar, Musiker oder Betreiber. Für die Eventhalle ist das nicht veröffentlicht und mit dem Betreiber zu klären.

  1. 6 Monate vorher.

- Einladungen versenden, mit Anreise und Rückmeldefrist.

- Zimmerkontingent reservieren und in der Einladung nennen.

- Floristik und Papeterie beauftragen.

  1. 4 Monate vorher.

- Menü oder Buffet festlegen. Für das Buffet rund fünf laufende Meter je 50 Personen einplanen.

- Sitzordnung entwerfen, gegen die gewählte Bestuhlung rechnen.

  1. 3 Monate vorher.

- Rückmeldungen auswerten, erwartete Gästezahl festschreiben.

- Ablaufplan mit Uhrzeiten schreiben, Endzeit eintragen.

- Technikbedarf melden: Projektion, Mikrofone, Licht, Verdunklung.

  1. 2 Monate vorher.

- Ausschank klären. Wird Alkohol gegen Entgelt ausgeschenkt, ist in Braunschweig die Anzeige eines Gaststättenbetriebs spätestens vier Wochen vorher fällig.

- Reden und Programmpunkte abstimmen.

- Unterlagen für das Standesamt vollständig einreichen.

  1. 4 Wochen vorher.

- Endgültige Gästezahl an das Catering melden.

- Sitzplan festziehen, Tischkarten drucken.

- Gästeinformation ergänzen: 92 kostenlose Parkplätze, fünf Ladestationen, Haltestelle Theodor-Heuss-Straße rund 250 Meter entfernt, Buslinien 413 und 426. Zugang, Innenhof und ein WC sind barrierefrei.

  1. Die letzte Woche.

- Ablaufplan an alle Beteiligten verschicken, eine Ansprechperson für den Tag benennen.

- Auf- und Abbauzeiten schriftlich bestätigen lassen.

- Heimweg organisieren, letzte Verbindungen prüfen.

  1. Nach der Hochzeit. Rückgabe des Raums abnehmen lassen, Schlüssel und Kaution abschließen.

Typische Fehler

Die Location wird vor dem Standesamt gebucht. Ist der Trautermin dann vergeben, verhandeln Sie rückwärts.

Die Endzeit steht nirgends. Band, Fotograf und Heimweg planen gegen eine Uhrzeit, die niemand bestätigt hat. Lassen Sie die Endzeit vertraglich festhalten.

Die GEMA-Meldung fällt zwischen die Stühle. Brautpaar, DJ und Betreiber gehen jeweils davon aus, dass eine andere Seite gemeldet hat.

Fazit

Drei Termine tragen den Countdown: die Anmeldung beim Standesamt, die schriftliche Zusage der Location und die endgültige Gästezahl vier Wochen vorher. Hirschevents betreibt die Eventhalle Am Alten Bahnhof 13 im Braunschweiger Ortsteil Gartenstadt, ausgelegt für höchstens 199 Personen beim Empfang und 180 Plätze im Bankett. Prüfen Sie Ihre Gästezahl früh gegen diese Werte. Die inhaltliche Einordnung zu jeder Etappe liefert der Leitfaden zur Hochzeitsplanung in Braunschweig.

Weitere Prüflisten finden Sie in der Checklisten-Übersicht.

Quellen

  • § 12 Personenstandsgesetz, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
  • Stille Tage und Tanzverbot, §§ 6 und 9 Niedersächsisches Feiertagsgesetz, Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, abgerufen am 25.08.2026
  • Musik lizenzieren, GEMA, abgerufen am 25.08.2026
  • Gaststättenbetrieb, Anzeige, Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
  • Bestuhlungsmatrix, Factsheet MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
  • Ausstattung, Parkplätze und Barrierefreiheit, events-braunschweig.de, abgerufen am 25.08.2026

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