199 Personen. Das ist die Obergrenze für die gesamte Halle.

Die Zahl wirkt willkürlich, ist es aber nicht: Sie ist die Summe der Stehempfang-Werte aller drei Räume. Raum 1 trägt 49, Raum 2 trägt 91, Raum 3 trägt 59. Zusammen 199.

Wichtig dabei: 199 gilt nur für den Stehempfang, also die dichteste Aufstellung. Sobald Stühle oder Tische dazukommen, sinkt die Zahl deutlich:

BestuhlungPersonen
Empfang (stehend)199
Stuhlreihen194
Bankett180
Parlamentarisch148
Block144
U-Form110

Wer eine Hochzeit mit Bankettbestuhlung plant, rechnet also mit 180, nicht mit 199. Wer eine Konferenz in U-Form aufbaut, mit 110.

Im Netz zirkulieren abweichende Angaben. Verbindlich ist die Matrix aus dem offiziellen Factsheet des Convention Bureau der Stadt Braunschweig, weil sie in sich schlüssig ist.

Ein rechtlicher Hinweis: Die Schwelle von 200 Besuchern ist im Versammlungsstättenrecht eine bekannte Grenze. Nach § 48 Abs. 1 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung prüft die Bauaufsicht Versammlungsstätten mindestens alle drei Jahre. Ob die Verordnung auf dieses Objekt angewandt wird, welche Besucherzahl in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept steht und ob Personal mitzählt, ist nicht veröffentlicht. Das entscheidet im Einzelfall die zuständige Behörde.

Alle Werte je Raum stehen in der Kapazitätsmatrix, die Planung dahinter im Leitfaden zu Bestuhlung und Kapazität. Einen durchgerechneten Aufbau für die Vollbelegung zeigt der Raumplan für 199 Gäste. Den Begriff erklärt das Glossar unter Versammlungsstätte. Die Räume und ihre Maße zeigt der Abschnitt Kapazitäten.

Weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen

  • Bestuhlungsmatrix: Factsheet MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
  • Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung, Volltext über schure.de, abgerufen am 25.08.2026

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