Dieselbe Halle trägt einmal 110 Menschen und einmal 199. Die Fläche ändert sich dabei um keinen Quadratmeter. Was sich ändert, ist der Aufbau.
Die erste Festlegung betrifft deshalb die Bestuhlungsart. Erst wenn sie steht, lässt sich sagen, wie viele Gäste in welchen Raum passen. Für die Eventhalle Braunschweig von Hirschevents liegen dafür platzgenaue Werte vor: 199 Plätze beim Empfang über alle drei Räume, 194 in Stuhlreihen, 180 im Bankett, 110 in U-Form. Danach folgen der Raumzuschnitt und zuletzt die Flächen, auf denen gar kein Gast steht.
Die Gesamtfläche von 515,74 m² verteilt sich auf drei Räume mit 125,82 m², 236,93 m² und 152,99 m². Werden mehrere Räume kombiniert, addieren sich die Werte derselben Bestuhlungsart. Zu Mietumfang, Catering-Regelung, Endzeit und Rüstzeiten gibt es keine veröffentlichten Angaben; diese vier Punkte klärt eine Anfrage beim Betreiber.
Inhaltsverzeichnis
- Die Gästezahl, mit der Sie planen
- Sechs Bestuhlungsvarianten, sechs verschiedene Hallen
- Die Matrix: was jeder Raum in welcher Variante trägt
- Ein Raum, zwei Räume oder alle drei
- Was von der Fläche abgeht, bevor der erste Gast darauf steht
- Was der Innenhof zur Kapazität beiträgt
- Wo die 199 rechtlich einzuordnen ist
- Sieben Fragen, die vor die Anfrage gehören
- Woran Kapazitätsplanungen scheitern
Die Gästezahl, mit der Sie planen
Mit welcher Gästezahl planen Sie eigentlich? Eine Kapazitätsplanung arbeitet mit drei Zahlen, und maßgeblich ist die höchste davon. Die erste ist die eingeladene Gästezahl. Die zweite ist die zugesagte, die bei privaten Feiern deutlich darunter liegt und bei Firmenterminen mit Anwesenheitspflicht nahe an der ersten. Die dritte ist die Belegung zur Spitzenzeit, also die Frage, wie viele Menschen gleichzeitig im Raum sind. Bei einer Feier mit Sektempfang, Essen und anschließendem Tanz sind das drei Momente mit drei verschiedenen Belegungen, und der Aufbau muss den höchsten davon tragen.
Dazu kommt eine Frage, die sich aus veröffentlichten Angaben nicht beantworten lässt: Wer zählt eigentlich mit? Servicepersonal, Band, Technik und Caterer sind zur Spitzenzeit ebenfalls im Raum. Ob sie in einer zulässigen Höchstzahl enthalten sind, ergibt sich aus der Genehmigungslage des jeweiligen Objekts und ist für die Eventhalle Braunschweig nicht veröffentlicht. Die Frage gehört damit in die Anfrage.
Für die eigene Vorbereitung hilft die Checkliste für Gästezahl und Aufbau, die die Punkte in der Reihenfolge abarbeitet, in der sie voneinander abhängen.
Sechs Bestuhlungsvarianten, sechs verschiedene Hallen
Die Bestuhlungsart ist der stärkste Hebel der ganzen Planung: Sie verschiebt die Platzzahl bei gleicher Fläche um fast die Hälfte. Über alle drei Räume der Eventhalle Braunschweig, also über 515,74 m², ergeben sich diese Summen:
- Empfang: 199 Plätze. Bewirtung im Stehen an Stehtischen, ohne feste Sitzplätze. Die dichteste Variante und zugleich die Zahl, die die Maximalkapazität des Hauses bestimmt.
- Stuhlreihen: 194 Plätze. Stühle in Reihen ohne Tische, ausgerichtet auf Bühne oder Leinwand. Sitzend fast so dicht wie stehend, weil keine Tischfläche gebraucht wird.
- Bankett: 180 Plätze. Bestuhlung an Esstischen, ausgerichtet auf Essen und Gespräch. Das Format für Hochzeitsfeiern, Jubiläen und Weihnachtsfeiern.
- Parlamentarisch: 148 Plätze. Reihen mit Tischen, also Arbeitsfläche für jeden Platz. Der Wechsel von Stuhlreihen auf parlamentarisch kostet 46 Plätze.
- Block: 144 Plätze. Ein geschlossenes Tischkarree, alle Teilnehmenden sitzen einander zugewandt.
- U-Form: 110 Plätze. Wie der Block, aber mit einer offenen Tischseite für Präsentation oder Moderation. Die flächenintensivste Variante.
Zwischen der dichtesten und der großzügigsten Variante liegen 89 Plätze. Wer diese Reihenfolge kennt, steuert eine Gästezahl von vornherein auf eine passende Variante zu; die Platzzahl einer einmal gewählten Variante lässt sich später durch zusätzliche Stühle nicht erhöhen. Wie viel Fläche eine Variante pro Person verbraucht, rechnet der Beitrag zu den Quadratmetern pro Gast für alle sechs Varianten durch.
Welche Variante zu welchem Veranstaltungszweck passt, ist eine andere Frage als die nach der Platzzahl. Für Konferenzformate beantwortet sie der Beitrag zu den Bestuhlungssetups für Konferenzen.
Die Matrix: was jeder Raum in welcher Variante trägt
Verbindliche Grundlage der gesamten Kapazitätsplanung ist die Bestuhlungsmatrix aus dem Factsheet, das die Braunschweig Stadtmarketing GmbH über das Convention Bureau MEET Braunschweig veröffentlicht.
| Raum | Fläche | Deckenhöhe | Stuhlreihen | Parlamentarisch | U-Form | Block | Bankett | Empfang |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Raum 1 | 125,82 m² | 2,83 m | 48 | 36 | 28 | 36 | 42 | 49 |
| Raum 2 | 236,93 m² | 3,47 m | 90 | 72 | 48 | 64 | 84 | 91 |
| Raum 3 | 152,99 m² | 3,47 m | 56 | 40 | 34 | 44 | 54 | 59 |
| Gesamt | 515,74 m² | 194 | 148 | 110 | 144 | 180 | 199 |
Die Tabelle ist in sich konsistent: Die Maximalkapazität von 199 Personen ist exakt die Summe der Empfangsspalte aus 49, 91 und 59. Die 199 ist damit ein Rechenergebnis. Weil die Matrix außerdem für jede Kombination aus Raum und Variante einen eigenen Wert ausweist, muss niemand etwas hochrechnen.
Wer die Werte zum Nachschlagen braucht, findet sie im Datenblatt der Kapazitätsmatrix der Eventhalle Braunschweig. Im Netz kursieren zu diesem Haus abweichende und höhere Kapazitätsangaben. Verbindlich ist die Matrix des Factsheets, weil nur sie summenkonsistent ist.
Ein Raum, zwei Räume oder alle drei
Die drei Räume lassen sich kombinieren, und bei einer Kombination addieren sich die Werte derselben Bestuhlungsart. Bankett in Raum 2 und Raum 3 ergibt 84 plus 54, also 138 Plätze auf 389,92 m². Der Empfang in denselben beiden Räumen kommt auf 91 plus 59, also 150 Plätze. Raum 1 bleibt in dieser Konstellation frei und kann Garderobe, Empfang oder Ausweichfläche aufnehmen, ohne dass die Hauptfläche darunter leidet.
Was sich dagegen nicht belegen lässt, ist die Addition über verschiedene Bestuhlungsarten hinweg. Wer Bankettplätze aus einem Raum und Empfangsplätze aus einem anderen zu einer Gesamtzahl zusammenzieht, verlässt die Datenlage. Belegt ist allein die Addition gleichartiger Aufbauten.
Ein Unterschied zwischen den Räumen wird bei Projektion und Bühnenbild relevant: Raum 1 hat 2,83 m Deckenhöhe, Raum 2 und Raum 3 haben je 3,47 m. Für einen Workshop mit 28 Personen in U-Form spielt das kaum eine Rolle, wie der Workshop-Aufbau für Raum 1 zeigt. Für eine große Leinwand oder eine hohe Dekoration schon.
Auch das Gegenteil der Vollbelegung ist eine sinnvolle Planungsfrage. Raum 3 allein trägt je nach Variante zwischen 34 und 59 Personen, ein Seminar mit 40 Teilnehmenden lässt sich also vollständig dort abbilden, wie es der Aufbauplan für 40 Teilnehmende in parlamentarischer Bestuhlung durchrechnet. Ob eine Anmietung einzelner Räume, eine Halbtagsnutzung oder eine Mindestmietdauer vorgesehen ist, ist nicht veröffentlicht. Die Frage nach halbtägiger oder abendlicher Nutzung gehört an den Betreiber.
Was von der Fläche abgeht, bevor der erste Gast darauf steht
Zwischen der Fläche eines Raums und der Fläche, auf der Gäste Platz finden, liegen mehrere Positionen. Am genauesten planbar ist das Buffet: Die Ausstattungsangaben der Halle nennen etwa 5 Meter Buffetfläche je 50 Personen. Für 100 Gäste sind das rund 10 laufende Meter, bei einer Vollbelegung von 199 Gästen rund 20 Meter. Diese Meter brauchen Stellfläche, Anstellraum davor und einen Serviceweg dahinter. Bei größeren Gästezahlen ist eine Aufteilung auf mehrere Ausgabestellen praktikabler, weil eine durchgehende Linie eine einzige Warteschlange erzeugt, die den Hauptweg blockiert.
Dazu kommen die Positionen, die sich schlechter pauschal beziffern lassen: Garderobe, Getränkeausgabe, Technikfläche, Tanzfläche und die Rettungswege. Eine feste Bühne ist in der Halle vorhanden; ihre Maße sind nicht veröffentlicht und lassen sich deshalb auch nicht überschlägig einrechnen.
Für das Bankett hilft ein Blick auf die Tischformate. Die Ausstattungsliste nennt runde Banketttische mit ø 1,80 m für 8 bis 10 Personen und eckige Banketttische mit 0,9 mal 1,60 m für 4 bis 6 Personen, dazu Stühle mit einer Sitzbreite von 0,35 m. Aus diesen Maßen lässt sich der Tischbedarf zu einer Gästezahl rechnen. Wie viele Tische, Stühle und Garnituren tatsächlich im Haus stehen und was davon zum Mietumfang gehört, ist nicht veröffentlicht.
Eine Frage bleibt offen, und sie sollte nicht stillschweigend in die eine oder andere Richtung beantwortet werden: ob die Matrixwerte Bühnen- und Rettungswegflächen bereits berücksichtigen oder ob diese noch abgehen. Solange das nicht geklärt ist, planen Sie mit Reserve. Wie die Rechnung von der Fläche zur Platzzahl grundsätzlich funktioniert, erklärt die FAQ von der Hallenfläche auf die Gästezahl rechnen.
Was der Innenhof zur Kapazität beiträgt
Der Innenhof misst 639,5 m², davon ist etwa die Hälfte nutzbar und barrierefrei erreichbar. Er erweitert das Programm, und die zulässige Gästezahl von 199 bleibt davon unberührt. Eine Außenfläche entlastet den Innenraum, weil sich Gäste verteilen, und sie eignet sich für Programmpunkte wie einen Sektempfang oder eine Pause im Freien ohne Standortwechsel. Wenn Ihre Gästeliste über 199 Namen zählt, ändert der Innenhof an dieser Grenze nichts.
Der zweite Punkt betrifft die Zeit. Eine allgemeine Sperrzeitverordnung gibt es in Niedersachsen nicht mehr; die Verordnung von 2006 ist mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft getreten. Maßgeblich sind seither das Immissionsschutzrecht und die Nebenbestimmungen der jeweiligen Baugenehmigung. Als allgemeiner Rahmen gilt: Die TA Lärm setzt die Nachtzeit auf 22:00 bis 6:00 Uhr an, und die niedersächsische Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie lässt bis zu 18 Kalendertage im Jahr als seltene Ereignisse mit erhöhten Richtwerten zu. Welche Auflagen für diese Halle konkret gelten, welche Baugebietseinstufung der Standort hat und bis wann eine Veranstaltung im Innenhof laufen darf, ist nicht veröffentlicht und im Einzelfall mit dem Betreiber zu klären. Die allgemeine Lage beschreibt die FAQ zum Feiern im Innenhof und den Lärmregeln. Über Auflagen im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde der Stadt Braunschweig.
Wo die 199 rechtlich einzuordnen ist
Die 199 ist eine Kapazitätsangabe des Betreibers, keine Rechtsgröße. Sie liegt allerdings dicht an einer bekannten Schwelle: Das Recht der Versammlungsstätten knüpft in den Ländern typischerweise an einer Grenze von 200 Besucherinnen und Besuchern an. Wer darunter bleibt, fällt in vielen Konstellationen nicht unter das strengere Regime. Die niedersächsische Versammlungsstättenverordnung regelt unter anderem, dass Versammlungsstätten mindestens alle drei Jahre bauaufsichtlich geprüft werden. Ob und in welcher Form diese Verordnung auf dieses Objekt angewandt wird und welche Besucherzahl in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept festgeschrieben ist, ist nicht veröffentlicht.
Praktisch heißt das: Für die Raumplanung arbeiten Sie mit der Matrix. Für alles, was mit Rettungswegen, Bestuhlungsplan und Genehmigung zu tun hat, brauchen Sie eine Auskunft des Betreibers und gegebenenfalls der Behörde. Was in einen Bestuhlungsplan gehört und wer ihn üblicherweise erstellt, erklärt die FAQ zum Bestuhlungsplan, die begriffliche Einordnung liefert der Glossareintrag zur Versammlungsstätte.
Ein durchgerechnetes Beispiel an der Obergrenze zeigt der Aufbauplan für 199 Empfangsgäste über alle drei Räume, samt Zonen, Wegen und Buffetmetern.
Dieser Abschnitt ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständig für Fragen des vorbeugenden Brandschutzes ist in Braunschweig die entsprechende Stelle der Berufsfeuerwehr, für baurechtliche Fragen die Bauaufsicht der Stadt.
Sieben Fragen, die vor die Anfrage gehören
Sieben Punkte bestimmen die Kapazitätsplanung mit und lassen sich aus veröffentlichten Angaben nicht klären. Fragen Sie sie in der ersten Nachricht an den Betreiber ab:
- Welche Besucherzahl ist in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept festgeschrieben, und zählen Servicepersonal, Band und Technik in diese Zahl hinein?
- Sind in den Werten der Bestuhlungsmatrix die Flächen für Bühne und Rettungswege bereits berücksichtigt?
- Wie ist die Catering-Regelung aufgebaut: freie Wahl des Caterers, eine Partnerliste, Vorgaben zu mitgebrachten Getränken, Nutzung einer Küche?
- Bis wann darf eine Veranstaltung laufen, und welche Auflagen zu Lärm oder Endzeit bestehen für Innenraum und Innenhof?
- Wer baut auf und ab, und fällt die Rüstzeit in die Mietzeit? Gibt es eine Mindestmietdauer?
- Was gehört zum Mietumfang: Technik, Mobiliar, Geschirr, technische Betreuung? In welcher Stückzahl steht Mobiliar zur Verfügung?
- Stehen die 92 kostenlosen Parkplätze exklusiv zur Verfügung oder werden sie mit den Nachbarunternehmen am Standort geteilt?
Belegt vorhanden sind in der Halle Projektionstechnik, Audiosystem, Lichtanlage, eine feste Bühne, Vollverdunklung, Schallisolierung, WLAN, Aufzug, Tageslicht in allen Räumen sowie technisches Personal im Haus. Aus dem Vorhandensein folgt nicht, dass all das im Mietumfang enthalten ist. Genau deshalb steht Frage 6 auf der Liste.
Woran Kapazitätsplanungen scheitern
Die folgenden Annahmen scheitern an der Matrix, weil sie mit einer Zahl arbeiten, die dort nicht steht.
- Mit der Gesamtfläche rechnen und die Variante überspringen. 515,74 m² klingen nach viel, tragen in U-Form aber nur 110 Personen. Erst die Bestuhlungsart macht aus einer Fläche eine Platzzahl.
- Die Höchstzahl einer Variante als Planungsziel nehmen. 84 Bankettplätze in Raum 2 sind die Vollbelegung dieses Raums. Wer dort zusätzlich Tanzfläche, Bühne oder eine Empfangszone unterbringen will, braucht einen zweiten Raum oder weniger Tische. Innerhalb der 84 entsteht kein Platz mehr.
- Werte verschiedener Bestuhlungsarten addieren. Belegt ist ausschließlich die Addition derselben Variante über mehrere Räume. Mischformen sind nicht dokumentiert und taugen deshalb nicht als Planungsgrundlage.
- Den Innenhof mitzählen. Er gehört zum Programm; an der Zahl 199 ändert er nichts.
- Höhere Kapazitätszahlen aus Drittquellen übernehmen. Zu dieser Halle sind im Netz abweichende Angaben unterwegs. Verbindlich ist allein die Matrix des Factsheets, weil nur sie summenkonsistent ist.
Zum Thema
- Kapazitätsmatrix der Eventhalle Braunschweig: alle Platzzahlen je Raum und Variante zum Nachschlagen
- Quadratmeter pro Gast: Flächenkennzahlen aller sechs Bestuhlungsarten
- Von der Hallenfläche auf die Gästezahl rechnen: der Rechenweg und seine Grenzen
- Checkliste für Gästezahl und Aufbau: was vor der Anfrage geklärt sein sollte
- 199 Gäste beim Empfang: Aufbauplan über alle drei Räume
- 40 Teilnehmende parlamentarisch: Aufbauplan für Raum 3
- 28 Teilnehmende in U-Form: Workshop-Aufbau für Raum 1
- Bestuhlungssetups für Konferenzen: welche Variante zu welchem Zweck passt
- Versammlungsstätte: Begriff und Anwendungsbereich der NVStättVO
- Bestuhlungsplan: Inhalt und Zuständigkeit
- Feiern im Innenhof: welche Lärmregeln die Endzeit bestimmen
- Halbtags oder abends mieten: Zeitfenster und Mietmodell
Fazit
Fangen Sie bei der Gästezahl an, entscheiden Sie dann die Bestuhlungsvariante, und lesen Sie erst danach die Fläche. In dieser Reihenfolge liefert die Matrix von Hirschevents – Eventhalle Braunschweig für jede Konstellation eine belegte Zahl, von 28 Personen in U-Form in Raum 1 bis zu 199 Gästen beim Empfang über alle drei Räume.
Vier Angaben liefert die Matrix nicht: Mietumfang, Catering-Regelung, Rüstzeiten und Endzeit. Für diese vier Punkte gibt es nur den direkten Weg: eine Anfrage an den Betreiber. Die Räume und ihre Kapazitäten lassen sich vorab im Abschnitt Kapazitäten der Hauptseite ansehen. Wer mit einem Zollstock und einer konkreten Gästezahl in der Halle steht, beurteilt sie an einem Nachmittag genauer als aus jeder Tabelle.
Die weiteren Anleitungen zur Planung einer Veranstaltung in Braunschweig stehen in der Leitfaden-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bestuhlungsmatrix, Raumflächen und technische Ausstattung: Hirschevents, Partnerprofil MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
- Factsheet mit der Matrix zur maximalen Personenanzahl je Bestuhlungsvariante: MEET Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Deckenhöhen, Innenhof, Parkplätze sowie Mobiliar- und Buffetangaben: events-braunschweig.de, Hirschevents, abgerufen am 25.08.2026
- Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung, Volltext, unter anderem § 48 Abs. 1 zur wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfung: schure.de, abgerufen am 25.08.2026
- Verordnung über Sperrzeiten in Niedersachsen, außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2008: umwelt-online.de, abgerufen am 25.08.2026
- TA Lärm, Nr. 6.4 zur Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr: verwaltungsvorschriften-im-internet.de, abgerufen am 25.08.2026
- Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie Niedersachsen, gemeinsamer Runderlass vom 15.03.2024, unter anderem zu seltenen Ereignissen: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, abgerufen am 25.08.2026
- Gaststättenlärm und Lärmbelastung, Orientierung der Stadt: Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Vorbeugender Brandschutz, Zuständigkeit der Berufsfeuerwehr: Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
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