Wer Speisen für eine Veranstaltung selbst zubereitet, transportiert und ausgibt, braucht zwei Nachweise: die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz und die Hygieneschulung nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Beide knüpfen an die Tätigkeit an, nicht an den Anlass. Sie gelten für private Gastgeber, Vereine und Firmenteams gleichermaßen. Wer einen Caterer beauftragt, gibt sie mit dem Auftrag ab.

Die Checkliste

  1. Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG einholen. Sie kommt vom Gesundheitsamt und darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. In Braunschweig kostet sie 26 Euro online und 28 Euro in Präsenz, Präsenztermine sind dienstags und donnerstags um 14 Uhr nach Anmeldung.
  1. Folgebelehrung alle zwei Jahre dokumentieren. Nach § 43 Abs. 4 IfSG übernimmt sie der Arbeitgeber selbst, und sie ist dokumentationspflichtig.
  1. Hygieneschulung nach § 4 LMHV nachweisen. Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur geschulte Personen behandeln. Anlage 1 nennt zehn Pflicht-Sachgebiete. Bei einschlägiger Berufsausbildung wird die Fachkenntnis vermutet (§ 4 Abs. 2 LMHV).
  1. Zuerst entscheiden, wer kocht. Ob Sie die Pflichten tragen oder abgeben, ist die Vorfrage zu dieser Liste. Die Abwägung steht im Vergleich von Selbstcatering und Caterer.
  1. Kühlkette vom Einkauf bis zur Ausgabe planen. Jeder Übergang ist eine Lücke: Markt, Auto, Kühlschrank, Transport, Buffet. Hinweise zu Kühlung und Warmhalten gibt das Bundesinstitut für Risikobewertung.
  1. Keine Gradzahl aus zweiter Hand übernehmen. Weder § 43 IfSG noch § 4 LMHV nennen Temperaturwerte für heiß oder kalt gehaltene Speisen. Was im Einzelfall verlangt wird, sagt die Lebensmittelüberwachung der Stadt Braunschweig.
  1. Den Transport als eigenen Arbeitsschritt behandeln. Isolierbehälter, direkte Fahrt, getrennte Gefäße für Rohes und Fertiges. Es ist der einzige Abschnitt ohne Kühlschrank.
  1. Händehygiene verbindlich regeln. Wer wäscht wann, wo steht die Seife, wer wechselt Handschuhe. Personalhygiene ist eines der zehn Sachgebiete der Anlage 1 LMHV, Abläufe in Küchenbetrieben beschreibt die DGUV Regel 110-003.
  1. Allergene beantwortbar machen. Die Kennzeichnung loser Ware regeln diese Normen nicht. Ob und wie Sie kennzeichnen müssen, klärt die Lebensmittelüberwachung. Eine Zutatenliste je Schüssel beantwortet die Frage am Buffet ohnehin.
  1. Rückstellproben bewusst entscheiden. Aus den hier zitierten Normen folgt keine Pflicht dazu. Fragen Sie nach, ob die Behörde sie erwartet. Eine gekühlt zurückgelegte Probe je Speise belegt später, was ausgegeben wurde.
  1. Reste und Leergut vorab regeln. Wer nimmt was mit, was wird entsorgt, wer reinigt. Einzelheiten in der FAQ zu Essensresten, Leergut und Müll.
  1. Drei Punkte beim Haus erfragen. Ob eine Küchennutzung möglich ist, welche Reinigungspflichten der Mietvertrag vorsieht und ob mitgebrachte Speisen zulässig sind. Nichts davon ist für die Eventhalle veröffentlicht.

Typische Fehler

Die Belehrung wird zu früh erledigt. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf sie nicht älter als drei Monate sein.

Belehrung und Schulung werden verwechselt. Zwei Nachweise, zwei Rechtsgrundlagen. Das eine ersetzt das andere nicht.

Temperaturen werden aus Foren übernommen. Eine Zahl ohne Fundstelle hält keiner Kontrolle stand.

Fazit

Zwei Nachweise, eine lückenlose Kühlkette und drei Fragen an das Haus: mehr verlangt Selbstcatering formal nicht. Die Eventhalle von Hirschevents am Alten Bahnhof 13 in Braunschweig-Gartenstadt ist für bis zu 199 Personen ausgelegt und als Premium Partner MEET Braunschweig geführt. Welche Pflichten in dieser Größenordnung sonst greifen, ordnet der Leitfaden zu Veranstaltungen bis 199 Gäste. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde, dies ist keine Rechtsberatung.

Weitere Prüflisten finden Sie in der Checklisten-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

  • § 43 Infektionsschutzgesetz sowie § 4 und Anlage 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
  • Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG, Gesundheitsamt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
  • Küchenhygiene, Bundesinstitut für Risikobewertung, abgerufen am 25.08.2026
  • DGUV Regel 110-003 Küchenbetriebe, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, abgerufen am 25.08.2026
  • Factsheet MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026

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