In die Pro-Kopf-Rechnung des Freibetrags nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG fließen die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung ein, verteilt auf die teilnehmenden Personen. Angesetzt werden die Positionen der Veranstaltung selbst: Raumnutzung, Catering und Getränke, Programm und Technik sowie Transportleistungen.

Hintergrund

Ein Freibetrag ist ein Abzugsbetrag. Steuerpflichtiger Arbeitslohn wird nur der Teil der Zuwendung, der über dem Betrag liegt. Eine Freigrenze arbeitet anders: Dort macht bereits ein geringfügiges Überschreiten die gesamte Zuwendung steuerpflichtig. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG sieht einen Freibetrag je teilnehmender Person und Veranstaltung vor, keine Freigrenze. Die Höhe und die Zahl der je Kalenderjahr begünstigten Veranstaltungen sind der geltenden Fassung der Norm zu entnehmen.

Wann gilt das nicht?

Über die Einordnung im Einzelfall entscheidet nicht der Gastgeber. Ob eine Veranstaltung die Voraussetzungen der Norm erfüllt und welche Kosten anzusetzen sind, klären Steuerberatung und Finanzamt. Dieser Beitrag referiert die Systematik und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Für die Eventhalle Braunschweig entsteht der Pro-Kopf-Wert erst aus dem individuellen Angebot, da Hirschevents keine Preise veröffentlicht. Als Bezugsgröße dient die Teilnehmerzahl: Die Halle ist für 180 Personen im Bankett und 199 Personen beim Empfang ausgelegt.

Den Ablauf beschreibt der Leitfaden Firmenveranstaltung planen, die Positionen in ihrer Reihenfolge das Veranstaltungsbudget. Die Catering-Position behandelt die Antwort zu Caterer für die Firmenfeier beauftragen.

Weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen

  • § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, Betriebsveranstaltung, Bundesministerium der Justiz
  • Factsheet MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026

Halle für Ihr Event in Braunschweig ansehen?

Besichtigung anfragen →