Sechzig Zusagen, ein Samstag im Juni, eine Wohnung, die dafür nicht reicht. Ab diesem Punkt ist aus der Familienfeier ein kleines Projekt geworden: Raum, Bestuhlung, Essen, Getränke, Musik, Ablauf, Anfahrt. Jeder dieser Posten hängt an einer Entscheidung, die vor ihm liegt, und die teuerste Korrektur ist die, bei der schon ein Raum gebucht ist.
Zuerst Anlass, Termin und Gästezahl, dann die Bestuhlungsart, dann der Raum: In dieser Ordnung hängen die Entscheidungen zusammen. Die Bestuhlungsart ist dabei der Punkt, an dem aus einer Fläche eine Gästezahl wird. Bei Hirschevents – Eventhalle Braunschweig passen 199 Gäste nur in einen Stehempfang über alle drei Räume, an Tischen sind es 180, und der größte Einzelraum trägt im Bankett 84 Personen. Wer diese drei Zahlen vor der ersten Anfrage kennt, spart sich die zweite Planungsrunde.
Inhaltsverzeichnis
- Anlass, Wunschtermin und die zwei Gästezahlen
- Die Gästezahl gegen die Bestuhlungsmatrix prüfen
- Raumwahl: welcher Raum welche Gesellschaft trägt
- Besichtigung: was Sie sich bestätigen lassen
- Vertrag, Zeitfenster und die Frage nach der Endzeit
- Verpflegung: erst das Modell, dann das Menü
- Getränke, Ausschank und der Heimweg der Gäste
- Musik, Technik und die Musiklizenz
- Ablaufplan, Aufbau und Abbau
- Häufige Fehler
1. Anlass, Wunschtermin und die zwei Gästezahlen
Anlass, Termin und Gästezahl gehören auf ein Blatt, bevor Sie die erste Location anschreiben. Sie hängen so eng zusammen, dass eine spätere Änderung an einem der drei die beiden anderen mitzieht.
Der Anlass bestimmt das Format. Ein Taufessen ist ein Mittagstermin mit Tischgesellschaft, ein rundes Jubiläum eine Abendveranstaltung mit Empfang, Essen und Musik, ein Vereinsjubiläum oft beides an einem Tag. Aus dem Format folgt die Bestuhlung, aus der Bestuhlung folgt der Raum.
Beim Termin lohnt der Blick in zwei Kalender: die niedersächsischen Schulferien und die stillen Tage. Das Niedersächsische Feiertagsgesetz beschränkt öffentliche Tanzveranstaltungen an Gründonnerstag, Karsamstag und Heiligabend sowie Veranstaltungen am Karfreitag. Im geschlossenen Kreis stellt sich das anders dar als bei einer öffentlichen Feier, bewusst gewählt werden sollte der Termin trotzdem. Wie Ferienlagen die Planung verschieben, steht im Beitrag zu Familienfeiern in den Ferien und zur Einschulung.
Bei der Gästezahl arbeiten Sie mit zwei Werten: der Zahl der Eingeladenen und der realistisch erwarteten Zahl der Zusagen. Die Kapazität planen Sie für die Eingeladenen, kalkulieren tun Sie mit den Erwarteten. Wer beides gleichsetzt, steht am Ende entweder in einem halbleeren Saal oder vor der Frage, wo die letzten zwölf Gäste sitzen sollen.
Ob Ihr Wunschdatum frei ist, beantwortet erst die Anfrage. Behandeln Sie den Termin bis zur schriftlichen Bestätigung als Vorschlag.
2. Die Gästezahl gegen die Bestuhlungsmatrix prüfen
Jede Bestuhlungsart hat ihre eigene Kapazität. Dieselben Räume tragen 199 Gäste im Stehempfang und 110 in U-Form; zwischen diesen beiden Werten liegen 89 Plätze, ohne dass sich am Grundriss etwas ändert.
Für die Eventhalle Braunschweig mit ihren 515,74 Quadratmetern über drei Räume gelten die Werte der Factsheet-Matrix, die MEET Braunschweig, das Convention Bureau der Stadt, für Hirschevents als Location-Partner veröffentlicht:
| Bestuhlungsart | Plätze in der gesamten Halle |
|---|---|
| Empfang, stehend | 199 |
| Stuhlreihen | 194 |
| Bankett an Tischen | 180 |
| Parlamentarisch | 148 |
| Block | 144 |
| U-Form | 110 |
Die Maximalkapazität beträgt 199 Personen. Ab 200 Gästen kommt dieses Haus nicht mehr in Frage. Ab 181 Gästen wird aus der Feier am Tisch eine Feier auf Stuhlreihen, die bis 194 Personen trägt, oder ein Stehempfang.
Für eine private Feier zählen vor allem zwei Zeilen der Tabelle. Der Stehempfang trägt 199 Gäste, das Bankett an Tischen 180. Die 199 ist eine Zahl für Stehplätze, nicht für Gedecke, und in der Lücke von 19 Plätzen dazwischen landen Gastgeberinnen und Gastgeber, die eine Zahl übernehmen, ohne die Bestuhlung mitzudenken.
Wie sich die Werte je Bestuhlungsart und Raum herleiten, entwickelt der Leitfaden zu Bestuhlung und Kapazität. Hier reicht der Merksatz: erst die Bestuhlungsart benennen, dann die Gästezahl dagegenhalten.
3. Raumwahl: welcher Raum welche Gesellschaft trägt
Die Halle besteht aus drei kombinierbaren Räumen, und bei einer Kombination addieren sich die Werte derselben Bestuhlungsart.
Raum 1 misst 125,82 Quadratmeter bei 2,83 Metern Deckenhöhe, Raum 2 kommt auf 236,93 Quadratmeter, Raum 3 auf 152,99 Quadratmeter, beide mit 3,47 Metern Höhe. Im Bankett trägt Raum 1 42 Personen, Raum 2 trägt 84, Raum 3 trägt 54.
Ab 85 Gästen im Bankett reicht kein Einzelraum mehr.
Eine Gesellschaft von 100 Personen am Tisch sitzt entweder in Raum 1 und Raum 2 zusammen, was 126 Plätze ergibt, oder in Raum 2 und Raum 3, was auf 138 kommt. Eine Feier mit 60 Gästen am Tisch passt nicht in Raum 3 mit seinen 54 Bankettplätzen, wohl aber in Raum 2. Diese Rechnung gehört vor die Raumbesichtigung, weil sich sonst eine Gästeliste gegen einen Grundriss behaupten muss, in den sie nicht passt.
Von der nutzbaren Sitzfläche gehen zwei Bereiche ab, die in keiner Zeile der Matrix stehen. Für das Buffet rechnet die Ausstattungsangabe der Halle mit etwa fünf Metern je 50 Personen, bei 100 Gästen also mit rund zehn laufenden Metern, die im Raum stehen müssen, ohne den Hauptweg zu blockieren. Die Tanzfläche kommt in keiner Bestuhlungsvariante vor und muss aus der Sitzfläche herausgeschnitten werden.
Beim Mobiliar sind die Formate belegt, die Stückzahlen nicht: runde Banketttische mit 1,80 Metern Durchmesser für 8 bis 10 Personen, eckige Banketttische mit 0,90 mal 1,60 Metern für 4 bis 6 Personen, Stühle mit Husse bei 0,35 Metern Sitzbreite. Für 100 Gäste an runden Tischen sind das rechnerisch zehn bis dreizehn Tische. Ob so viele im Haus sind und ob sie zum Mietumfang gehören, ist nicht veröffentlicht und im Einzelfall mit dem Betreiber zu klären.
Als zusätzliche Fläche für Empfang oder Pause steht ein Innenhof mit 639,5 Quadratmetern zur Verfügung, davon etwa die Hälfte nutzbar und barrierefrei erreichbar. Zum Haus gehören außerdem ein Aufzug, barrierefreie Zugänge und drei Sanitärräume einschließlich eines barrierefreien WCs. Zertifiziert ist die Barrierefreiheit nicht, für Gesellschaften mit älteren Gästen ist sie trotzdem ein praktisches Argument. Ob Bühnen-, Buffet- und Rettungswegflächen in den Matrixwerten bereits berücksichtigt sind, ist ebenfalls nicht veröffentlicht. Lassen Sie sich den konkreten Aufbau deshalb im Angebot bestätigen; aus der Matrixzahl allein ergibt er sich nicht.
4. Besichtigung: was Sie sich bestätigen lassen
Bei der Besichtigung entsteht die Hälfte Ihrer Planungsgrundlage, vorausgesetzt, Sie gehen mit einer Liste hinein. Für eine private Feier geben diese Punkte den Ausschlag, und keiner von ihnen steht in einem Prospekt:
- Catering: freie Wahl, Partnerliste oder Hauscatering, und ob die selbst gebackene Torte und mitgebrachte Getränke erlaubt sind
- Zeitfenster: Mindestmietdauer, ab wann Sie am Morgen hineinkommen und bis wann die Musik laufen darf
- Auf- und Abbau: ob Deko am Vortag angebracht und am Folgetag abgenommen werden darf oder ob beides in die Mietzeit fällt
- Mietumfang: welche Tische, Stühle und Hussen, welches Geschirr und welche Technik enthalten sind und was gesondert berechnet wird
- Rückgabe: Reinigung, Kaution, geforderte Veranstalter-Haftpflicht und der Zustand, in dem die Räume zu übergeben sind
- Parken am Veranstaltungstag: wie viele Stellplätze zu Ihrer Uhrzeit tatsächlich zur Verfügung stehen
Für Hirschevents – Eventhalle Braunschweig ist zu keinem dieser Punkte etwas veröffentlicht, und ein Mietpreis auch nicht; das Angebot entsteht auf Anfrage. Lassen Sie die Antworten deshalb in den Vertrag oder die Auftragsbestätigung schreiben. Eine mündliche Zusage zur Endzeit hilft niemandem, wenn am Abend eine andere Uhrzeit gilt.
Welche Meldepflichten und Genehmigungen bei bis zu 199 Gästen dazukommen können, ordnet der Leitfaden zu Pflichten und Genehmigungen. Wie sich ein solcher Termin für eine kleine Mittagsgesellschaft strukturieren lässt, zeigt die Checkliste für das Taufessen.
Einen Besichtigungstermin bei Hirschevents am Alten Bahnhof 13 vereinbaren Sie über das Anfrageformular.
5. Vertrag, Zeitfenster und die Frage nach der Endzeit
Rechtlich ist die Anmietung einer Halle ein Mietverhältnis, und die Endzeit ist der Punkt, an dem sich Vertrag und öffentliches Recht überschneiden.
Der Vertrag folgt § 535 BGB: Der Vermieter überlässt die Räume in vertragsgemäßem Zustand, der Mieter zahlt und gibt sie zurück. Mietzeit, Rüstzeiten, Kaution, Reinigung und Haftungsverteilung ergeben sich dagegen aus dem, was vereinbart wurde. Deshalb gehören die Antworten aus Schritt 4 dort hinein.
Für die Endzeit gibt es in Niedersachsen weder eine allgemeine Sperrstunde noch eine feste Grenze um 22 Uhr. Die niedersächsische Sperrzeitverordnung ist mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft getreten. Die TA Lärm definiert in Nummer 6.4 die Nachtzeit von 22:00 bis 6:00 Uhr; ab dieser Grenze gelten strengere Immissionsrichtwerte, eine Uhrzeit für das Ende einer Feier ergibt sich daraus nicht.
Für Freizeitanlagen gilt in Niedersachsen zusätzlich die Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie vom 15.03.2024, gültig bis zum 31.12.2029. Sie erlaubt unter anderem, die Nachtzeit an Tagen vor Sonn- und Feiertagen um bis zu zwei Stunden nach hinten zu verschieben, sofern acht Stunden Nachtruhe eingehalten werden, und sie kennt ein Kontingent seltener Ereignisse von bis zu 18 Kalendertagen im Jahr.
Was daraus für ein konkretes Haus folgt, steht in den Nebenbestimmungen seiner Baugenehmigung. Für die Eventhalle Braunschweig ist dazu nichts veröffentlicht. Das Gebäude ist schallisoliert, was für den Innenraum spricht, über die zulässige Endzeit aber nichts aussagt. Lassen Sie sich die Uhrzeit deshalb in die Auftragsbestätigung schreiben, mit einem eigenen Satz für die Musik im Innenhof. Auskunft zu Lärmfragen im Stadtgebiet gibt die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig; über die Auflagen im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Die Systematik der Richtwerte entfaltet der Beitrag zum Lärmschutz bei Veranstaltungen in Niedersachsen, die Besonderheiten einer Feier, die über Mitternacht läuft, der Beitrag zur Silvesterfeier in gemieteten Räumen.
6. Verpflegung: erst das Modell, dann das Menü
Vor dem Menü steht die Frage, wer kocht und wer serviert. Diese Antwort hängt an den Regeln des Hauses und bewegt das Budget stärker als die Auswahl der Gänge.
Üblich sind ein Full-Service-Caterer, der Küche, Personal und Geschirr stellt, ein Caterer allein für die Speisen bei eigenem Service, oder die Selbstversorgung im Familien- und Vereinskreis. Welches Modell in einer bestimmten Halle möglich ist, entscheidet der Betreiber. Für die Eventhalle Braunschweig ist die Catering-Regelung nicht veröffentlicht, ebenso wenig, ob für mitgebrachte Getränke ein Entgelt anfällt. Beides gehört in dieselbe Anfrage wie die Mietzeit und ist im Einzelfall zu klären.
Belegt vorhanden sind ein Thekenbereich mit Zapfanlage sowie Geschirr, Gläser und Besteck. Ob diese Ausstattung zum Mietumfang zählt, ist nicht veröffentlicht. Zu einer Produktionsküche liegt keine belegte Angabe vor, was für die Wahl des Caterers zählt: Wer vor Ort kochen will, braucht andere Voraussetzungen als jemand, der anliefert und warmhält.
Sobald Sie selbst oder ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Speisen zubereiten, gelten dieselben Hygieneregeln wie in der Gastronomie. Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nach § 4 Abs. 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung nur von geschulten Personen behandelt werden, und wer gewerblich mit ihnen umgeht, braucht die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Hinweise zu Kühlkette und Warmhalten am Buffet gibt das Bundesinstitut für Risikobewertung. Ob im konkreten Fall eine Pflicht besteht, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.
Die Kriterien für die Modellwahl vergleicht der Beitrag Eigencatering oder Full-Service-Caterer.
7. Getränke, Ausschank und der Heimweg der Gäste
Bei den Getränken hängt eine eigene Rechtsfrage am Ablauf: Wer schenkt aus, und geschieht das gegen Entgelt?
Bei einer geschlossenen Familienfeier, bei der niemand für sein Glas bezahlt, stellt sich die Frage anders als bei einem Vereinsfest mit Getränkeverkauf. Werden alkoholische Getränke gegen Entgelt ausgeschenkt, greift das Gaststättengesetz, und in Braunschweig ist der Betrieb spätestens vier Wochen vor dem ersten Ausschank beim zuständigen Bereich anzuzeigen. Wer bei einer reinen Raumanmietung als Ausschankverantwortlicher gilt, ist für die Eventhalle Braunschweig nicht veröffentlicht und vorab zu klären. Was im Einzelfall gilt, entscheidet die zuständige Behörde.
Feiern mit Jugendlichen, etwa ein Abiball oder eine Konfirmationsfeier, unterliegen zusätzlich dem Jugendschutzgesetz. Wer den Ausschank verantwortet, sollte die Abgaberegeln kennen und sein Personal einweisen.
Der Heimweg gehört in dieselbe Etappe. Nach Angaben des ADAC baut der Körper Alkohol nur um etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde ab, weshalb die Promillegrenzen auch am nächsten Morgen noch zählen. Die Alternative liegt nah: Die nächste Bushaltestelle liegt rund 250 Meter entfernt, dort verkehren die Linien 413 und 426, und die 426 fährt direkt zum Hauptbahnhof. Fahrpläne führt die Braunschweiger Verkehrs-GmbH.
Am Objekt selbst stehen 92 kostenlose Parkplätze und fünf Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Ob an einem Werktag alle davon frei sind, ist nicht veröffentlicht; bei einer Tagesveranstaltung sollten Sie die tatsächliche Verfügbarkeit vorher erfragen. Die Anreise aus dem Umland und die Wege auf dem Gelände beschreibt der Beitrag zu Anfahrt und Parken.
8. Musik, Technik und die Musiklizenz
Bei der Musik entscheidet sich früh, wer die Lizenz meldet und wer sie bezahlt.
Ein geschlossener Gästekreis macht eine Feier urheberrechtlich nicht automatisch zu einer privaten. Die GEMA stellt für Veranstaltungen vor geladenen Gästen ausdrücklich klar, dass auch solche Anlässe urheberrechtlich öffentlich sein können. Für Wiedergaben mit Tonträgern, also die Playlist oder den DJ, ist der Tarif M-V einschlägig, für Livemusik mit Veranstaltungscharakter der Tarif U-V; beide gelten in der Fassung vom 01.04.2026.
Praktisch wichtiger als die Tarifwahl ist die Zuständigkeit: Meldet der Betreiber an oder Sie als Mieterin oder Mieter? Das hängt davon ab, wer als Veranstalter auftritt, und ist bei einer Raumanmietung nicht selbstverständlich geklärt. Für die Eventhalle Braunschweig liegt dazu keine veröffentlichte Angabe vor. Die Zuordnung beantwortet die FAQ GEMA-Pflicht bei privaten Feiern mit DJ. Wer Honorare an selbstständige Musikerinnen und Musiker zahlt, sollte zusätzlich prüfen, ob eine Künstlersozialabgabe anfällt; die Position ordnet der Leitfaden zum Veranstaltungsbudget ein.
Technisch ist die Halle laut dem Factsheet der Stadt mit fester Bühne, Projektionstechnik, Audiosystem, Lichtanlage, Vollverdunklung, WLAN und technischem Personal im Haus ausgestattet, dazu kommt Tageslicht in allen Räumen. Die Deckenhöhe von 3,47 Metern in den Räumen 2 und 3 gibt Aufbauten mehr Luft als die 2,83 Meter in Raum 1. Ob diese Technik im Mietpreis enthalten ist, sagt die Liste nicht: Leistungsdaten und Mietumfang sind nicht veröffentlicht und gehören auf die Frageliste. Wie ein Programm mit Bühne, Ton und Moderation getaktet wird, führt der Leitfaden zum Abiball durch.
9. Ablaufplan, Aufbau und Abbau
Der Ablaufplan beginnt bei der Schlüsselübergabe am Morgen und endet bei der Rückgabe der Räume. Alles dazwischen entscheidet am Tag selbst über den Stresspegel.
Eine Zeitachse braucht zu jedem Punkt eine Uhrzeit und einen Namen, nicht nur einen Programmpunkt:
- Zutritt und Aufbau, inklusive Anlieferung von Caterer, Deko und Technik
- Soundcheck und Technikprobe, deutlich vor der Ankunft der ersten Gäste
- Empfang, Essen, Reden, Programm, Musik
- Ende der Musik, Ende der Veranstaltung, Verabschiedung
- Abbau, Reinigung, Rückgabe
An drei Stellen dieser Kette stehen Fragen, die nur der Betreiber beantwortet: ob Auf- und Abbau in die Mietzeit fallen, wer die Räume herrichtet und zurückbaut, und in welchem Zustand zurückzugeben ist. Für die Eventhalle Braunschweig ist das nicht veröffentlicht. Klären Sie vorab, ob der Abbau am Folgetag möglich ist; die halbe Stunde nach dem letzten Gast reicht für 100 Gedecke, zehn Meter Buffet und die Deko nicht.
Bei der Dekoration gilt Zurückhaltung als Planungsprinzip: Rettungswege bleiben frei, Materialien sollten schwer entflammbar sein, und ob und wie befestigt werden darf, entscheidet der Betreiber. Bei offenen Flammen, Nebelmaschinen oder größeren Aufbauten führt der Weg zusätzlich über den Vorbeugenden Brandschutz der Berufsfeuerwehr Braunschweig, der über Auflagen im Einzelfall entscheidet.
Ein letzter praktischer Punkt: Benennen Sie eine Person, die am Tag selbst für Caterer, Technik und Betreiber erreichbar ist. Wer gefeiert wird oder gastgebend durch den Abend führt, kann in dieser Zeit keine Lieferungen annehmen.
Was im Ablauf am häufigsten kippt
- Die 199 als Gästezahl für eine Tischgesellschaft lesen. Der Wert gilt für einen Empfang im Stehen. Wer 190 Gäste an Tische setzen will, überschreitet die 180 des Banketts und merkt es bei der Sitzordnung.
- Den Raum vor der Bestuhlungsart festlegen. 60 Gäste am Tisch passen nicht in Raum 3 mit seinen 54 Bankettplätzen. Abhilfe schafft Raum 2 oder eine Kombination aus zwei Räumen.
- Buffet und Tanzfläche als Fläche vergessen. Rund zehn laufende Meter Buffet bei 100 Gästen und eine Tanzfläche stehen in keiner Zeile der Bestuhlungsmatrix, brauchen aber Platz im Raum.
- Die Endzeit offenlassen. Eine allgemeine Sperrzeit gibt es in Niedersachsen nicht mehr; welche Uhrzeit für ein Haus gilt, ergibt sich aus dem Immissionsschutzrecht und den Nebenbestimmungen seiner Baugenehmigung.
- Die Musiklizenz für eine reine Privatsache halten. Auch eine Feier vor geladenen Gästen kann urheberrechtlich öffentlich sein. Offen bleibt dann vor allem, wer meldet.
- Sich selbst zur Ansprechperson des Tages machen. Wer die Gästeliste begrüßt, kann nicht gleichzeitig den Caterer einweisen.
Zum Thema
Zu einzelnen Etappen gibt es eigene Beiträge:
- Vereinsjubiläum und Mitgliederversammlung: Versammlung und Feier an einem Tag, Räume und Pflichten des Vereins
- Taufessen planen: Checkliste für eine Mittagsfeier mit kleiner Tischgesellschaft
- Silberhochzeit und Goldene Hochzeit: Raumwahl und Wege bei 60 bis 120 Gästen
- Abiball organisieren: Programm, Bühne und Aufgabenverteilung im Komitee
- Silvesterfeier in gemieteten Räumen: eine Feier, die über Mitternacht läuft
- Familienfeier in den Ferien und zur Einschulung: Termine, Ferienlagen und Planungsvorlauf
- Bestuhlung und Kapazität planen: die Matrix im Detail und die Flächenlogik dahinter
- Eigencatering oder Full-Service-Caterer: Kriterien für die Modellwahl
- Pflichten und Genehmigungen bis 199 Gäste: der rechtliche Rahmen im Überblick
Fazit
Eine private Feier planen heißt, in der richtigen Reihenfolge zu entscheiden: Anlass und Gästezahl, dann die Bestuhlungsart, dann der Raum, dann das Catering, und erst danach Menü, Deko und Musikwunsch. Teuer werden am Ende die Punkte, die niemand gefragt hat: die Endzeit, der Umfang des Mietvertrags und die Catering-Regelung.
Schreiben Sie die offenen Punkte aus Schritt 4 vor dem Besichtigungstermin in eine Mail und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, bevor Sie den Termin zusagen. Der Weg dorthin führt über das Anfrageformular. Welche Räume und Kapazitäten zur Auswahl stehen, sehen Sie vorab im Abschnitt Kapazitäten der Hauptseite, die passenden Formate im Abschnitt Anlässe.
Die übrigen Anleitungen rund um Feiern und Veranstaltungen in Braunschweig stehen in der Leitfaden-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bestuhlungsmatrix, Raumflächen und technische Ausstattung: Factsheet und Partnerseite MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
- Mobiliarformate, Buffetfläche, Innenhof, Sanitär und Parkplätze: events-braunschweig.de, abgerufen am 25.08.2026
- § 535 BGB, Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- TA Lärm, Nummer 6.4 Nachtzeit, Bundesministerium für Umwelt, abgerufen am 25.08.2026
- Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie Niedersachsen vom 15.03.2024, gültig bis 31.12.2029, Niedersächsisches Umweltministerium, abgerufen am 25.08.2026
- Verordnung über Sperrzeiten in Niedersachsen, außer Kraft seit 31.12.2008, umwelt-online, abgerufen am 25.08.2026
- Gaststättenlärm und untere Immissionsschutzbehörde, Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Gaststättengesetz und Jugendschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- Gaststättenbetrieb, Anzeige, Frist von vier Wochen, Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- § 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung und § 43 Infektionsschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- Küchenhygiene, Bundesinstitut für Risikobewertung, abgerufen am 25.08.2026
- GEMA-Anmeldung für Eventagenturen sowie Tarife M-V und U-V in der Fassung vom 01.04.2026, GEMA, abgerufen am 25.08.2026
- Alkohol am Steuer, Promillegrenzen und Abbaurate von 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde, ADAC, abgerufen am 25.08.2026
- Fahrplanauskunft und Liniennetz der Linien 413 und 426, Braunschweiger Verkehrs-GmbH, abgerufen am 25.08.2026
- Vorbeugender Brandschutz, Berufsfeuerwehr Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Stille Tage und Tanzverbote, Niedersächsisches Feiertagsgesetz, abgerufen am 25.08.2026
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