Ob sich eine Halle halbtags oder nur für den Abend mieten lässt, regelt der Mietvertrag und nicht das Gesetz. § 535 BGB überlässt Dauer und Zeitfenster der Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, eine gesetzliche Mindestmietdauer für Veranstaltungsräume gibt es nicht. Für die Eventhalle Braunschweig sind Mindestmietdauer und Rüstzeiten nicht veröffentlicht. Benennen lässt sich aber, was den Zeitrahmen überhaupt bestimmt.

Vier Faktoren entscheiden über eine Teilnutzung

  • Raumzuschnitt. Drei einzeln nutzbare Räume mit 125,82 m², 236,93 m² und 152,99 m², zusammen 515,74 m². Parlamentarisch trägt Raum 1 36 Personen, Raum 3 40 und Raum 2 72. Ein Workshop dieser Größe braucht nicht die Gesamtfläche.
  • Umbauzeit. Der Wechsel der Bestuhlung im Tagesverlauf, etwa von parlamentarisch auf Bankett, ist Arbeitszeit vor oder nach Ihrer eigentlichen Nutzung. Wer ihn übernimmt und ob er im Mietumfang liegt, ist nicht veröffentlicht.
  • Anlieferung und Abholung. Catering, Technik und Dekoration brauchen ein eigenes Fenster vor dem ersten Gast und nach dem letzten, auch wenn das Programm selbst nur drei Stunden dauert.
  • Reinigung und Belegungsplan. Zwischen zwei Nutzungen desselben Tages steht die Reinigung. Ob am selben Datum noch etwas anderes geplant ist, weiß nur der Betreiber.

Der Abend hat eine andere Grenze als der Vormittag

Eine allgemeine Sperrzeit kennt Niedersachsen nicht mehr: Die Verordnung über Sperrzeiten vom 17. Oktober 2006 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft getreten. Maßgeblich ist seither das Immissionsschutzrecht. Die TA Lärm legt die Nachtzeit in Nr. 6.4 auf 22:00 bis 6:00 Uhr fest, die niedersächsische Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie lässt an Tagen vor Sonn- und Feiertagen unter Voraussetzungen eine Verschiebung um zwei Stunden zu. Welche Endzeit und welche Auflagen für diese Halle gelten, steht in deren Baugenehmigung und ist nicht veröffentlicht. Die Systematik dahinter erklärt der Eintrag Sperrzeit.

Was in die Anfrage gehört

  1. Datum und gewünschtes Zeitfenster, Aufbau und Abbau getrennt ausgewiesen.
  2. Gästezahl und Bestuhlung, bei einem Wechsel im Tagesverlauf beide Varianten.
  3. Welcher Raum oder welche Raumkombination gebraucht wird.
  4. Catering, Technik und die dafür nötigen Anlieferzeiten.
  5. Geplantes Ende und Art der Musik.

Je genauer diese fünf Angaben stehen, desto belastbarer fällt die Antwort aus.

Hirschevents betreibt die Eventhalle Am Alten Bahnhof 13 im Braunschweiger Ortsteil Gartenstadt: drei einzeln nutzbare Räume, insgesamt ausgelegt für 199 Personen, technisches Personal inhouse. Ob sich daraus ein halber Tag oder ein reiner Abendblock zuschneiden lässt, beantwortet das individuelle Angebot. Anfrage stellen.

Wie ein Firmentermin insgesamt aufgesetzt wird, steht im Leitfaden zur Firmenveranstaltung. Welche Bestuhlung zu welchem Format passt, zeigt Parlamentarisch, U-Form oder Block. Wie früh ein Termin stehen sollte, klärt der Vorlauf für die Weihnachtsfeier. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Zusage. Welche Endzeit und welche Lärmauflagen im Einzelfall gelten, entscheidet die zuständige Behörde oder eine Rechtsberatung.

Quellen

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