Welcher GEMA-Tarif gilt, entscheidet sich an zwei Fragen: Wird live gespielt oder

vom Tonträger abgespielt, und hat die Veranstaltung Konzertcharakter oder nicht.

FormatTarif
Konzert, das Publikum kommt wegen der MusikU-K
Livemusik als Teil einer Feier, etwa Band auf einer Hochzeit oder beim FirmenfestU-V
Musik vom Tonträger, also DJ oder PlaylistM-V
Bühnenmäßige Aufführung, etwa Musical oder Theater mit MusikU-BÜH

U-V gilt für Einzelaufführungen mit Musikerinnen und Musikern mit

Veranstaltungscharakter, in der Fassung vom 01.04.2026. M-V gilt für einzelne

Wiedergaben mit Tonträgern mit Veranstaltungscharakter; die GEMA nennt dort

ausdrücklich Bälle und Vereinsfeste.

Was nicht unter U-V fällt: Konzerte laufen unter U-K, bühnenmäßige Aufführungen

unter U-BÜH, Tanzlokale unter U-T. Straßen- und Stadtfeste ohne Eintritt sind

gesondert geregelt. Wer eine Feier mit Band plant und den Konzerttarif ansetzt,

rechnet mit dem falschen Werk.

Der Mengennachlass: Ab der elften Veranstaltung im Kalenderjahr sinkt die

Vergütung um 10 Prozent, ab der einunddreißigsten um 14,5 Prozent. Das zählt je

Veranstalter, nicht je Ort.

Gemeldet wird vom Veranstalter, nicht von der Location. Ob für die Eventhalle

Braunschweig ein GEMA-Jahrespauschalvertrag besteht, ist nicht veröffentlicht und

gehört vor Vertragsschluss geklärt.

Den Anmeldeweg beschreibt der Leitfaden zur GEMA-Anmeldung,

die Budgetseite die FAQ zur GEMA als Budgetposition.

Für private Feiern mit DJ gilt die eigene Antwort dazu.

Wer ein Konzert selbst veranstaltet, findet die Gesamtstrecke im

Leitfaden Konzert selbst veranstalten.

Weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Quellen

  • Tarif U-V, Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter, Fassung 01.04.2026, GEMA, abgerufen am 16.09.2026
  • Tarif M-V, Einzelwiedergaben mit Tonträgern mit Veranstaltungscharakter, GEMA, abgerufen am 16.09.2026
  • Musik lizenzieren, GEMA, abgerufen am 16.09.2026

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