Welcher GEMA-Tarif gilt, entscheidet sich an zwei Fragen: Wird live gespielt oder
vom Tonträger abgespielt, und hat die Veranstaltung Konzertcharakter oder nicht.
| Format | Tarif |
|---|---|
| Konzert, das Publikum kommt wegen der Musik | U-K |
| Livemusik als Teil einer Feier, etwa Band auf einer Hochzeit oder beim Firmenfest | U-V |
| Musik vom Tonträger, also DJ oder Playlist | M-V |
| Bühnenmäßige Aufführung, etwa Musical oder Theater mit Musik | U-BÜH |
U-V gilt für Einzelaufführungen mit Musikerinnen und Musikern mit
Veranstaltungscharakter, in der Fassung vom 01.04.2026. M-V gilt für einzelne
Wiedergaben mit Tonträgern mit Veranstaltungscharakter; die GEMA nennt dort
ausdrücklich Bälle und Vereinsfeste.
Was nicht unter U-V fällt: Konzerte laufen unter U-K, bühnenmäßige Aufführungen
unter U-BÜH, Tanzlokale unter U-T. Straßen- und Stadtfeste ohne Eintritt sind
gesondert geregelt. Wer eine Feier mit Band plant und den Konzerttarif ansetzt,
rechnet mit dem falschen Werk.
Der Mengennachlass: Ab der elften Veranstaltung im Kalenderjahr sinkt die
Vergütung um 10 Prozent, ab der einunddreißigsten um 14,5 Prozent. Das zählt je
Veranstalter, nicht je Ort.
Gemeldet wird vom Veranstalter, nicht von der Location. Ob für die Eventhalle
Braunschweig ein GEMA-Jahrespauschalvertrag besteht, ist nicht veröffentlicht und
gehört vor Vertragsschluss geklärt.
Den Anmeldeweg beschreibt der Leitfaden zur GEMA-Anmeldung,
die Budgetseite die FAQ zur GEMA als Budgetposition.
Für private Feiern mit DJ gilt die eigene Antwort dazu.
Wer ein Konzert selbst veranstaltet, findet die Gesamtstrecke im
Leitfaden Konzert selbst veranstalten.
Weitere Antworten in den häufigen Fragen.
Quellen
- Tarif U-V, Einzelaufführungen mit Musikern mit Veranstaltungscharakter, Fassung 01.04.2026, GEMA, abgerufen am 16.09.2026
- Tarif M-V, Einzelwiedergaben mit Tonträgern mit Veranstaltungscharakter, GEMA, abgerufen am 16.09.2026
- Musik lizenzieren, GEMA, abgerufen am 16.09.2026
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