Nicht automatisch nein. Der weit verbreitete Satz „wir haben ja nur geladene Gäste" trägt als Argument nicht so weit, wie viele annehmen.
Rechtsgrundlage ist § 15 des Urheberrechtsgesetzes, das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Der einschlägige GEMA-Tarif M-V für Wiedergaben mit Tonträgern, also DJ oder Playlist, nennt in seinem Anwendungsbereich ausdrücklich auch Events vor geladenen Gästen. Eine pauschale Freistellung für geschlossene Gesellschaften lässt sich aus den Tarifen nicht ableiten.
Wo die Grenze zwischen privat und öffentlich verläuft, entscheidet der Einzelfall. Faustformeln kursieren viele, belastbar sind sie nicht.
Livemusik läuft über einen anderen Tarif. Nicht M-V, sondern der Tarif U-V. Wer DJ und Band kombiniert, hat es also mit zwei Tarifen zu tun.
Wer meldet bei gemieteten Räumen? Das hängt an der Rollenverteilung im Mietvertrag. Tritt der Gastgeber als Veranstalter auf, meldet er. Tritt die Location als Veranstalterin auf, liegt es bei ihr. Ob Hirschevents als Veranstalter oder als reiner Vermieter auftritt und ob ein Jahrespauschalvertrag besteht, ist nicht veröffentlicht und gehört in die Anfrage.
Der Anmeldeweg steht im Leitfaden zur GEMA-Anmeldung, die Beweislastfrage im Glossar unter GEMA-Vermutung. Für Hochzeiten: Wer meldet die Hochzeitsmusik an. Alle Pflichten: Veranstaltung mit bis zu 199 Gästen und Abiball organisieren.
Die Räume und ihre Ausstattung zeigt der Abschnitt Anlässe.
Weitere Antworten in den häufigen Fragen.
Quellen
- § 15 UrhG, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- GEMA-Tarif M-V, Fassung 01.04.2026, abgerufen am 25.08.2026
- GEMA-Tarif U-V, Fassung 01.04.2026, abgerufen am 25.08.2026
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