194 Sitzplätze in Stuhlreihen, 199 Gäste stehend: Das ist der Rahmen, in dem sich ein Konzertabend in der Eventhalle Braunschweig bewegt. Diese Zahl entscheidet früher über Ihr Vorhaben als der Künstlerwunsch oder der Ticketpreis, denn aus ihr folgen Kontingent, Bühnenlage und Kalkulation. Wer sie zuletzt prüft, plant zweimal.
Die erste Festlegung ist deshalb die Bestuhlungsart, und sie fällt vor der Raumanfrage: 194 Plätze in Stuhlreihen oder 199 Personen im stehenden Empfang. Die erste feste Frist folgt kurz danach. Wer beim Konzert Alkohol gegen Entgelt ausschenkt, muss den Gaststättenbetrieb in Braunschweig spätestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten anzeigen. Alles Weitere, von der Gage über die Musiklizenz bis zum Einlass, hängt an diesen beiden Punkten.
Inhaltsverzeichnis
- Sitzen oder stehen: die Zahl, aus der alles folgt
- Der Saal: Fläche, Höhe und Ausstattung
- Wer einlädt, trägt das Risiko
- Künstlervertrag und Technikanhang
- Ausschank, Brandschutz, Jugendschutz
- Wie lange der Abend laufen darf
- Die Musiklizenz vor dem ersten Ticket
- Künstlersozialabgabe auf das Honorar
- Was ein Ticket tragen muss
- Vorverkauf, Einlass und Abendablauf
Der Rahmen in Zahlen
Die folgenden Werte sind belegt und bilden den Rahmen für Kontingent, Fristen und Kalkulation.
| Größe | Wert | Wofür sie zählt |
|---|---|---|
| Stuhlreihen, alle drei Räume | 194 Plätze | Obergrenze des Kontingents beim bestuhlten Konzert |
| Empfang, stehend | 199 Personen | Obergrenze beim Stehkonzert |
| Künstlersozialabgabe 2026 | 4,9 Prozent | auf die Honorare der Künstlerinnen und Künstler |
| Anzeige Gaststättenbetrieb Braunschweig | spätestens vier Wochen vorher | sobald Alkohol gegen Entgelt ausgeschenkt wird |
| Nachtzeit nach TA Lärm | 22:00 bis 6:00 Uhr | Ausgangspunkt für die Endzeitfrage |
| Allgemeine Sperrzeit in Niedersachsen | seit Ablauf des 31.12.2008 keine | die Endzeit folgt aus anderen Regeln |
Zu Miete, Mindestmietdauer, Rüstzeiten, Catering- und Ausschankregelung, Endzeit sowie zum Umfang der mitgemieteten Technik liegen für dieses Haus keine veröffentlichten Angaben vor. Diese Punkte gehören in die Anfrage, bevor Sie einen Termin ankündigen.
Sitzen oder stehen: die Zahl, aus der alles folgt
Sitzt das Publikum oder steht es? Diese Entscheidung geht der Raumanfrage voraus, weil Kontingent, Bühnenlage, Garderobe und Einlasstempo daran hängen.
Ein bestuhltes Konzert bindet Fläche für Reihen und Gänge und begrenzt die Zahl der Plätze härter als ein stehendes Format. Dafür trägt es leisere Programme, längere Sets und ein Publikum, das nicht die ganze Zeit auf den Beinen sein möchte. Ein Stehkonzert oder Tanzabend nutzt dieselbe Fläche dichter, verlangt aber ein anderes Einlass- und Garderobenkonzept.
Für die Eventhalle Braunschweig sind die beiden Varianten in der Bestuhlungsmatrix des Factsheets bei MEET Braunschweig so hinterlegt:
| Aufbau | Raum 1 | Raum 2 | Raum 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stuhlreihen | 48 | 90 | 56 | 194 |
| Empfang, stehend | 49 | 91 | 59 | 199 |
Die Räume lassen sich kombinieren, dann addieren sich die Werte derselben Bestuhlungsart. Raum 2 und Raum 3 zusammen tragen in Stuhlreihen also 146 Plätze. Über die Grenze eines einzelnen Raums hinaus hilft nur die Kombination mit einem zweiten. Wo die Bühne danach steht und welche Plätze dann noch freie Sicht haben, klärt der Bestuhlungsplan, bevor das Kontingent in den Vorverkauf geht.
Welche weiteren Formate diese Kapazität trägt, von Comedy über Lesung bis zur Vernissage, steht im Beitrag zu den Veranstaltungsformaten für 199 Gäste.
Der Saal: Fläche, Höhe und Ausstattung
515,74 m² verteilen sich auf drei kombinierbare Räume, und für ein Konzert zählen die Unterschiede in Fläche und Deckenhöhe mehr als die Gesamtzahl.
Raum 1 misst 125,82 m² bei 2,83 m Deckenhöhe, Raum 2 misst 236,93 m² und Raum 3 misst 152,99 m², beide bei 3,47 m. Die beiden höheren Räume sind die naheliegende Wahl, sobald eine Bühne oder eine Projektion ins Spiel kommt. Belegt vorhanden sind eine feste Bühne, ein Audiosystem, eine Lichtanlage, Projektionstechnik, Vollverdunklung, Schallisolierung, WLAN, ein Aufzug, barrierefreier Zugang und technisches Personal im Haus. In allen Räumen gibt es Tageslicht, was den Aufbau und den Soundcheck spürbar erleichtert.
Zur Einordnung der Zahl selbst: Die 199 stammt aus der Bestuhlungsmatrix und ist damit eine Bestuhlungskapazität, keine baurechtlich genehmigte Besucherzahl. Welche Zahl in Baugenehmigung und Brandschutzkonzept dieses Hauses steht und ob und wie die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung darauf angewandt wird, ist nicht veröffentlicht. Ebenso wenig ist belegt, ob Bühnen-, Technik- und Rettungswegflächen in den Matrixwerten bereits berücksichtigt sind. Beides gehört in das Betreibergespräch, bevor Sie ein Kontingent festlegen.
Die Systematik dahinter, also ab wann eine Räumlichkeit als Versammlungsstätte gilt, erklärt der Glossareintrag Versammlungsstätte. Nach § 48 Abs. 1 der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung prüft die Bauaufsichtsbehörde solche Stätten mindestens alle drei Jahre. Wie ein Bestuhlungsplan aussieht und wer ihn üblicherweise erstellt, behandelt die FAQ zum Bestuhlungsplan.
Für die Logistik rund um den Abend: 92 kostenlose Parkplätze und fünf E-Ladestationen liegen am Haus, die nächste Haltestelle Theodor-Heuss-Straße ist rund 250 Meter entfernt und wird von den Linien 413 und 426 bedient, der Hauptbahnhof liegt etwa 4 km entfernt. Der Innenhof mit 639,5 m², davon rund die Hälfte nutzbar und barrierefrei, eignet sich für Pausen bei Sommerterminen.
Wer einlädt, trägt das Risiko
Wenn im Vertrag nicht steht, wer zu diesem Abend einlädt, bleiben drei Pflichten ohne Adressaten: die GEMA-Meldung, die Künstlersozialabgabe und die Anzeige beim Ausschank.
Veranstalter ist nach allgemeiner Systematik, wer im eigenen Namen zur Veranstaltung einlädt, die Künstlerinnen und Künstler verpflichtet, den Eintritt vereinnahmt und das wirtschaftliche Risiko trägt. Ein Vermieter überlässt Räume und Ausstattung, ohne selbst zum Publikum einzuladen. Dazwischen liegen Mischformen, bei denen das Haus Technik und Personal stellt, während der Mieter im eigenen Namen Tickets verkauft. Beide Grundformen kommen vor, und beide sind vertraglich abbildbar.
Für Sie als Konzertveranstalter hat die Rolle drei konkrete Folgen. Sie melden die Musiknutzung bei der GEMA an. Ihre Künstlerhonorare sind im Regelfall die Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe. Und Sie verantworten die Anzeige, wenn beim Abend Alkohol gegen Entgelt ausgeschenkt wird.
Ob und in welcher Rolle der Betreiber der Eventhalle Braunschweig im Einzelfall auftritt, ist nicht veröffentlicht. Das gehört in den Mietvertrag und ist vorab zu klären. Welche Pflichten insgesamt an einer Veranstaltung dieser Größenordnung hängen, ordnet der Leitfaden zu Pflichten und Genehmigungen bis 199 Gäste ein.
Künstlervertrag und Technikanhang
Mit dem Künstlervertrag wird das Vorhaben verbindlich, und sein technischer Anhang legt fest, was die Halle am Abend leisten muss.
In den Vertrag gehören Gage oder Beteiligungsmodell, Reise- und Übernachtungskosten, Dauer und Anzahl der Sets, Merchandising, Bild- und Tonrechte sowie eine Ausfall- und Verlegungsregelung für beide Seiten. Der technische Anhang, üblicherweise Technical Rider genannt, listet die Anforderungen an Bühne, Ton, Licht, Strom und Personal. Gleichen Sie ihn mit dem ab, was das Haus stellt, solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist. Der Glossareintrag zum Technical Rider zeigt, welche Positionen ein solcher Anhang abfragt.
Für die Eventhalle Braunschweig sind die oben genannten Ausstattungspositionen belegt. Nicht veröffentlicht sind dagegen technische Detaildaten wie Bühnenmaße, Traglasten oder Leistungswerte der Anlagen, und ebenso wenig, ob und in welchem Umfang die vorhandene Technik zum Mietumfang gehört. Ein Rider lässt sich nur gegen bekannte Werte prüfen. Fragen Sie die Positionen deshalb einzeln ab und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben.
Für Aufbau und Betrieb gilt das einschlägige Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung: die DGUV Regel 115-002 für Veranstaltungs- und Produktionsstätten sowie, sobald Effekte, Pyrotechnik oder besondere szenische Darstellungen dazukommen, die DGUV Information 215-315. Wie sich Raumhöhe, Vollverdunklung und Schallisolierung auf einen Livemusikabend auswirken, vertieft der Beitrag zu Bühne, Ton und Akustik.
Ausschank, Brandschutz, Jugendschutz
Ausschank, Brandschutz und Jugendschutz greifen bei einem Konzert nebeneinander, und jeder dieser Bereiche hat eine Vorlaufzeit, die sich am Veranstaltungstag nicht mehr verkürzen lässt.
Ausschank
Wird Alkohol gegen Entgelt ausgeschenkt, ist in Braunschweig die Anzeige eines Gaststättenbetriebs fällig, zuständig sind die Allgemeinen Gewerbeangelegenheiten. Die Frist liegt bei spätestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten, die Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand. Rechtlicher Rahmen ist das Gaststättengesetz. Wer beim Konzert in dieser Halle ausschenkt und ob dafür bereits eine Anzeige vorliegt oder je Mieter eine neue nötig wird, ist nicht veröffentlicht. Die Systematik dahinter erklärt die FAQ Wer meldet den Getränkeausschank an.
Brandschutz
Bestuhlungs- und Rettungswegplan, Dekoration, Nebelmaschinen und Pyrotechnik sind die Punkte, an denen der vorbeugende Brandschutz mitredet. In Braunschweig ist dafür die Stelle Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr zuständig. Ab welcher Personenzahl für dieses Haus ein Veranstaltungsleiter oder eine Brandsicherheitswache verlangt wird, ist nicht veröffentlicht und gehört ebenfalls in das Betreibergespräch.
Jugendschutz
Sobald Minderjährige zum Publikum gehören, greifen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu Aufenthaltszeiten bei öffentlichen Veranstaltungen und zur Abgabe alkoholischer Getränke. Das betrifft die Einlasskontrolle und die Theke gleichermaßen, also planen Sie Ausweiskontrolle und Kennzeichnung von vornherein ein.
Was im Einzelfall gilt, entscheidet die zuständige Behörde.
Wie lange der Abend laufen darf
Eine allgemeine Uhrzeit, bis zu der in Niedersachsen gefeiert werden darf, gibt es nicht. Für die Planung von Setlänge, Pause und Zugabe heißt das: Die Endzeit steht erst fest, wenn Mietvertrag und behördliche Nebenbestimmungen sie benennen.
Die niedersächsische Sperrzeitverordnung vom 17.10.2006 ist mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft getreten. Die zeitliche Grenze ergibt sich seither aus dem Immissionsschutzrecht und aus den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung des jeweiligen Objekts. Für Anlagen im Anwendungsbereich der TA Lärm beginnt die Nachtzeit nach Nummer 6.4 um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Für Freizeitanlagen gilt die TA Lärm ausdrücklich nicht, dort greift in Niedersachsen die Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie, gültig vom 01.04.2024 bis 31.12.2029. Sie erlaubt seltene Ereignisse an höchstens 18 Kalendertagen im Jahr und lässt an Tagen vor Sonn- und Feiertagen eine Verschiebung der Nachtzeit um bis zu zwei Stunden zu, sofern acht Stunden Nachtruhe bleiben.
Welcher Immissionsrichtwert am Ende maßgeblich ist, hängt an der Baugebietseinstufung des Standorts nach der Baunutzungsverordnung. Für diesen Standort ist sie nicht veröffentlicht, also lässt sich hier kein Wert benennen. Dass die Halle über eine Schallisolierung verfügt, ist belegt, sagt aber nichts über eine behördliche Auflage aus. Lassen Sie die Endzeit deshalb als Uhrzeit in den Mietvertrag schreiben, zusammen mit der Regelung, was danach noch erlaubt ist, etwa Abbau, Ausschank oder Aufenthalt im Innenhof. Verbindlich entscheidet die zuständige Behörde. Die Richtwerte und ihre Systematik führt der Leitfaden zum Lärmschutz bei Veranstaltungen in Niedersachsen aus.
Ein zweiter Terminfilter kommt aus dem Feiertagsrecht: An bestimmten stillen Tagen sind öffentliche Tanzveranstaltungen in Niedersachsen untersagt. Was das für die Terminwahl bedeutet, steht in der FAQ zu den stillen Tagen und dem Tanzverbot.
Die Musiklizenz vor dem ersten Ticket
Für ein Konzert mit Eintritt gehört die Lizenzfrage in die Zeit vor dem Ticketverkauf, weil die Vergütung an die Musiknutzung anknüpft und damit unabhängig vom Erfolg des Abends anfällt. Sie entsteht ebenso bei Livemusik wie bei Wiedergaben vom Tonträger.
Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe nach § 15 UrhG. Die GEMA nimmt dieses Recht für ihre Mitglieder wahr und bietet dafür eine Übersicht für Konzertveranstalter an. Welcher Tarif greift, hängt an Musikart und Veranstaltungscharakter: Konzerte laufen über U-K, Einzelaufführungen mit Musikerinnen und Musikern mit Veranstaltungscharakter über U-V, Wiedergaben mit Tonträgern über M-V. U-V und M-V gelten in der Fassung vom 01.04.2026; für U-K prüfen Sie die aktuell veröffentlichte Fassung bei der GEMA. Die Zuordnung im Einzelnen, also welches Format zu welchem Tarif gehört, klärt die FAQ zu den GEMA-Tarifen U-K, U-V und M-V.
Bei der Anmeldung kommt es auf vier Punkte an:
- Meldepflichtig ist der Veranstalter. Deshalb steht die Rollenfrage vor der Anmeldung. Wer ausschließlich Räume vermietet, wird dadurch nicht automatisch zum Anmelder.
- Musikfolge und Frist. Für Konzerte beschreibt die GEMA die Nachmeldung der gespielten Musikfolge, eine Frist von sechs Wochen und einen Zuschlag von 10 Prozent, wenn die Meldung ausbleibt.
- Die GEMA-Vermutung kehrt die Beweislast um: Wer geschützte Musik nutzt, muss im Streitfall belegen, dass kein GEMA-Repertoire gespielt wurde. Der Branchenverband DEHOGA erklärt diese Beweislastumkehr im Detail.
- Nachlässe bei mehreren Terminen. Wer im Jahr mehrere Veranstaltungen anmeldet, kann Nachlässe erhalten; die GEMA beschreibt sie für Kulturbetriebe und Kulturvereine. Bei einem einzelnen Konzert bleiben sie ohne Wirkung.
Ob für die Eventhalle Braunschweig ein GEMA-Jahrespauschalvertrag besteht, ist nicht veröffentlicht. Fragen Sie danach, bevor Sie mit eigenen Lizenzkosten kalkulieren. Anmeldeweg und Fristen beschreibt der Leitfaden zur GEMA-Anmeldung, die Budgetseite die FAQ zur GEMA als Budgetposition. Verbindlich über die Tarifzuordnung im Einzelfall entscheidet die GEMA.
Künstlersozialabgabe auf das Honorar
Neben der Musiklizenz kann eine zweite Abgabe anfallen, und sie bemisst sich nach dem Honorar, das Sie an die Künstlerinnen und Künstler zahlen.
Wer Entgelte an selbstständige Künstlerinnen, Künstler, Publizistinnen oder Publizisten zahlt, kann als Verwerter abgabepflichtig sein. Der Abgabesatz liegt 2026 bei 4,9 Prozent, nachdem er 2025 noch 5,0 Prozent betrug. Bemessungsgrundlage sind nach § 25 KSVG die gezahlten Entgelte ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer und ohne Zahlungen an Verwertungsgesellschaften. Die GEMA-Rechnung bleibt bei dieser Bemessung also außen vor.
§ 24 KSVG nennt zwei Ausnahmen für gelegentliche Veranstalter. Sie stehen alternativ nebeneinander, es genügt also, wenn eine von beiden greift:
- Die Bagatellgrenze nach Absatz 2 Satz 2: Abgabepflicht entsteht erst, wenn die Summe der Entgelte im Kalenderjahr 1.000 Euro übersteigt.
- Die Drei-Veranstaltungen-Regel nach Absatz 2 Satz 3 Nummer 1: Bei höchstens drei Veranstaltungen mit künstlerischen Darbietungen im Kalenderjahr entsteht keine Abgabepflicht.
Für die Konzertpraxis heißt das: Wer im Jahr höchstens drei Abende mit künstlerischen Darbietungen ausrichtet, bleibt nach der zweiten Ausnahme abgabefrei. Wer mehr ausrichtet, prüft anschließend, ob die Honorare des Kalenderjahres zusammen über 1.000 Euro liegen.
Für professionelle Verwerter gilt das nicht. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 KSVG sind Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie Unternehmen, deren wesentlicher Zweck die Aufführung künstlerischer Leistungen ist, ohne Bagatellgrenze abgabepflichtig. Die Künstlersozialkasse beschreibt den Kreis der Abgabepflichtigen, nennt den Abgabesatz und stellt dazu eine Informationsschrift für Veranstalter bereit.
Was der Begriff genau umfasst und wie sich Abgabe, Künstlersozialkasse und Künstlersozialversicherung unterscheiden, steht im Glossareintrag zur Künstlersozialabgabe; wer bei einer gemieteten Halle zahlt, klärt der Beitrag Künstlersozialabgabe: Wer zahlt sie?. Über die Abgabepflicht im Einzelfall entscheidet die Künstlersozialkasse.
Was ein Ticket tragen muss
Ein Konzertbudget besteht aus Positionen, die vor dem ersten verkauften Ticket feststehen, und solchen, die mit der Besucherzahl mitlaufen. Die Trennung ist wichtiger als jede einzelne Zahl.
Fix sind in der Regel Gage und Reisekosten, Raummiete samt Rüstzeiten, Technik und technische Betreuung, Werbung, Versicherung und Reinigung. Mit der Besucherzahl mitlaufend sind Getränkeeinkauf, Einlass- und Thekenpersonal, Vorverkaufsgebühren sowie die Musiklizenz. Die Künstlersozialabgabe folgt dem Honorar und gehört deshalb zu den fixen Positionen.
Daraus ergibt sich die eigentliche Rechnung eines Konzerts: Die Summe der fixen Positionen, geteilt durch den Deckungsbeitrag je Ticket, ergibt die Zahl der Tickets, die verkauft sein müssen, bevor der Abend trägt. Bei 194 bestuhlten Plätzen ist der mögliche Erlös nach oben hart begrenzt. Je näher die rechnerisch nötige Auslastung an dieser Grenze liegt, desto weniger Spielraum bleibt für Wetter, Konkurrenztermine und einen schwachen Vorverkauf.
Für die Eventhalle Braunschweig sind Miete, Mindestmietdauer, Rüstzeiten und der Umfang der enthaltenen Leistungen nicht veröffentlicht. Diese vier Punkte gehören in dieselbe Anfrage, weil sie die Kalkulation zusammen tragen. Ein Preisanker aus dem Braunschweiger Markt hilft dabei nur begrenzt weiter: Die kommunalen Gemeinschaftshäuser der Stadt Braunschweig liegen bei 25 bis 210 Euro je Nutzung, betreffen aber andere Objekte mit anderem Leistungsumfang.
Die vollständige Positionsliste in der Reihenfolge, in der sie voneinander abhängen, steht im Leitfaden zum Veranstaltungsbudget.
Vorverkauf, Einlass und Abendablauf
Der Verkauf beginnt erst, wenn Termin, Raum, Künstler und Lizenzfrage stehen. Alles andere ist ein Versprechen an das Publikum, das Sie noch nicht halten können.
Zwischen Kapazität und verkaufbarem Kontingent liegen mehrere Abzüge. Ziehen Sie Gästeliste, Crew, Presse und die Plätze ab, die durch Bühne, Technikposition und Wege wegfallen, und verkaufen Sie erst dann. Für den Fall der Fälle brauchen Sie eine schriftliche Regelung zu Absage, Verlegung und Abbruch: Die Verbraucherzentrale beschreibt die Rechtslage bei Absage und Abbruch von Veranstaltungen aus Sicht der Ticketkäufer. Daraus lässt sich ableiten, was Sie mit Publikum und Dienstleistern vereinbaren sollten.
Am Abend selbst zählt die Abarbeitung. So läuft ein Konzertabend ab:
- Anlieferung und Aufbau, mit doppelt kalkulierter Zeit
- Soundcheck, mit fester Endzeit, damit die Türen pünktlich öffnen
- Einlass mit Zählung, Ausweiskontrolle und Garderobe
- Show, mit klarer Zuständigkeit für Ansagen und Zeitplan
- Ausschankende, Abbau und Übergabe des Raums
Die Zählung am Einlass hat einen doppelten Zweck: Sie belegt, dass die zulässige Besucherzahl eingehalten wurde, und sie ist der einzige Weg, das bei laufendem Betrieb zu steuern. Wie sich Einlass, Kasse und Garderobe für einen Abend mit DJ oder Tanzprogramm im Detail organisieren lassen, zeigt die Checkliste Tanzabend.
Zu Auf- und Abbauzeiten, Mindestmietdauer und der Frage, wer aufbaut und wer den Raum in welchem Zustand zurückgibt, liegen für die Eventhalle Braunschweig keine veröffentlichten Angaben vor. Klären Sie das vor Vertragsschluss.
Womit Veranstalter sich selbst im Weg stehen
- Mit 200 oder mehr Gästen rechnen. Die belegte Obergrenze ist 199 in der Empfangsvariante und 194 in Stuhlreihen. Eine Rundung nach oben führt zu einem Kontingent, das Sie am Einlass wieder einsammeln müssen.
- Tickets verkaufen, bevor der Termin vertraglich steht. Sobald ein Datum öffentlich ist, kostet jede Verschiebung Vertrauen und, je nach Vertragslage, Geld. Erst Raum und Künstler binden, dann ankündigen.
- Den Technical Rider gegen unbekannte Werte prüfen. Bühnenmaße, Traglasten und Leistungswerte der vorhandenen Anlagen sind für dieses Haus nicht veröffentlicht. Solange sie fehlen, ist der Abgleich mit dem Rider eine Annahme, die spätestens beim Soundcheck auffliegt.
- Die GEMA nach hinten schieben. Die Musiklizenz gehört in die Kalkulation, bevor der Ticketpreis steht. Wer sie erst nach dem Abend bedenkt, rechnet mit einer Lücke.
- Rüstzeiten außerhalb der Mietzeit annehmen. Ob Auf- und Abbau in die gebuchte Zeit fallen, ist für dieses Haus nicht öffentlich beantwortet. Eine Annahme an dieser Stelle verschiebt den kompletten Tagesplan.
Zum Thema
- GEMA-Tarif U-K, U-V oder M-V: welcher Tarif gilt für welches Format?
- Künstlersozialabgabe: Definition, Verwerter und Bemessungsgrundlage
- Technical Rider: was im Technikanhang eines Künstlers steht
- Bühne, Ton und Akustik: Technik-Planung für kleine Konzerte
- Konzert, Comedy oder Tanzabend: Formate für 199 Gäste
- Bestuhlungsplan: was hineingehört und wer ihn erstellt
- Checkliste Tanzabend: Einlass, Garderobe und Ablauf planen
- Versammlungsstätte: Definition und ab wann die NVStättVO gilt
- Lärmschutz bei Veranstaltungen in Niedersachsen
- Veranstaltungsbudget planen: Kostenpositionen in der richtigen Reihenfolge
Fazit
Zwischen der Idee und dem ersten verkauften Ticket liegen vier Festlegungen, an denen alle weiteren Entscheidungen hängen: die Bestuhlungsart mit dem daraus folgenden Kontingent, die eigene Rolle im Vertrag, die Endzeit und der Umfang der mitgemieteten Technik. Solange eine davon offen ist, bleibt auch die Kalkulation offen.
Für die Besichtigung genügen zunächst drei Fragen: Gehört die vorhandene Technik zum Mietumfang? Welche Uhrzeit steht als Endzeit im Vertrag? Fallen Auf- und Abbau in die gebuchte Zeit? Die weiteren Punkte, von der Ausschankregelung bis zur Brandsicherheitswache, führt der Leitfaden zu Pflichten und Genehmigungen bis 199 Gäste. Den Termin vereinbaren Sie über das Anfrageformular; die Räume und ihre Kapazitäten sehen Sie vorab im Abschnitt Kapazitäten auf der Hauptseite von Hirschevents, Eventhalle Braunschweig.
Weitere Anleitungen zu Planung, Recht und Kalkulation stehen in der Leitfaden-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bestuhlungsmatrix, technische Ausstattung und Standortangaben: Factsheet MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
- Raumflächen, Deckenhöhen, Innenhof und Ausstattungsliste: events-braunschweig.de, abgerufen am 25.08.2026
- § 15 Urheberrechtsgesetz, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- Konzertanmeldung, Musikfolge, Sechs-Wochen-Frist und 10-Prozent-Zuschlag bei Fristversäumnis: GEMA, abgerufen am 25.08.2026
- Tarif U-V und Tarif M-V, jeweils Fassung vom 01.04.2026, GEMA, abgerufen am 25.08.2026
- Nachlässe für Kulturbetriebe und Kulturvereine, GEMA, abgerufen am 25.08.2026
- GEMA-Vermutung und Beweislastumkehr, DEHOGA, abgerufen am 25.08.2026
- § 24 und § 25 Künstlersozialversicherungsgesetz, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- Abgabesatz 2026 von 4,9 Prozent, Künstlersozialkasse, abgerufen am 25.08.2026
- Informationsschrift Nr. 4, Abgabepflicht von Veranstaltern, Künstlersozialkasse, abgerufen am 25.08.2026
- § 48 Abs. 1 Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung, Volltext auf schure.de, abgerufen am 25.08.2026
- DGUV Regel 115-002 und DGUV Information 215-315, DGUV Publikationsdatenbank, abgerufen am 25.08.2026
- TA Lärm, Nummer 6.4, Verwaltungsvorschriften im Internet, abgerufen am 25.08.2026
- Verordnung über Sperrzeiten in Niedersachsen vom 17.10.2006, außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2008, umwelt-online, abgerufen am 25.08.2026
- Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie Niedersachsen, Gem. RdErl. vom 15.03.2024, umwelt.niedersachsen.de, abgerufen am 25.08.2026
- Anzeige eines Gaststättenbetriebs, Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Gaststättengesetz und Jugendschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 25.08.2026
- Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr, Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Kundenrechte bei Absage, Verlegung und Abbruch von Veranstaltungen, Verbraucherzentrale, abgerufen am 25.08.2026
- Gemeinschaftshäuser der Stadt Braunschweig, Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
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