Anzuzeigen hat den Getränkeausschank, wer das Gaststättengewerbe betreibt, also die Person oder das Unternehmen, in deren Namen und auf deren Rechnung die Getränke abgegeben werden. Das ist weder automatisch der Gastgeber noch automatisch der Hausherr. Die Rolle entsteht im Vertrag, nicht im Grundbuch.
Drei Konstellationen, drei Zuständige
| Wer schenkt aus | Auf wessen Rechnung | Wer veranlasst die Anzeige |
|---|---|---|
| Betreiber der Räume | Betreiber | Betreiber |
| Beauftragter Caterer | Caterer | Caterer als Gewerbetreibender |
| Gastgeber selbst | Gastgeber | Gastgeber, sofern überhaupt ein Gaststättengewerbe vorliegt |
Welche Zeile gilt, gehört in die Absprache vor der Buchung und in den Vertrag, nicht in die Woche vor der Feier.
Bund und Land sind zwei Ebenen
Das Gaststättengesetz des Bundes (GastG) liefert die Grundbegriffe: § 1 beschreibt, wann ein Gaststättengewerbe vorliegt, § 12 den vorübergehenden Betrieb aus besonderem Anlass. In Niedersachsen tritt das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) hinzu, das den Betrieb anzeigepflichtig stellt. Für eine Feier in Braunschweig führt deshalb die landesrechtliche Anzeige den praktischen Weg.
Wenn gar kein Ausschank im Rechtssinn vorliegt
Getränke, die ein Gastgeber geladenen Gästen unentgeltlich reicht, sind etwas anderes als Getränke gegen Geld. Dabei zählt nicht nur die Kasse am Tresen: Auch eine Umlage, Wertmarken oder ein Eintritt, der die Getränke mitträgt, kommen als Entgelt in Betracht. Ob umgekehrt ein fest geladener Personenkreis die Zugänglichkeit ausschließt, bewertet die zuständige Stelle im Einzelfall.
§ 9 JuSchG gilt davon unabhängig und trifft den, der tatsächlich ausschenkt: Bier, Wein und Schaumwein nicht an unter 16-Jährige, Branntwein und branntweinhaltige Getränke nicht an unter 18-Jährige.
Hirschevents betreibt die Eventhalle Am Alten Bahnhof 13 in Braunschweig, ausgelegt für 199 Personen. Ob Hirschevents als Veranstalter oder als reiner Vermieter auftritt, ist nicht veröffentlicht, ebenso wenig die Catering-Regelung und die Frage, ob für die Halle bereits eine Gaststättenanzeige besteht oder jeder Mieter selbst anzeigt. Klären Sie das über das Anfrageformular, bevor Sie einen Getränkedienstleister beauftragen.
Verfahren, Frist und zuständige Stelle stehen im Leitfaden zur Anzeige des Getränkeausschanks, den Begriff aus § 12 GastG erklärt der Eintrag Gestattung. Was an der Rollenfrage sonst noch hängt: Veranstalter oder Vermieter, Eigencatering oder Full-Service-Caterer und die Pflichten an der Schankanlage.
Rollen vor der Buchung klären: Anfrage stellen. Verwandte Frage: Caterer für die Firmenfeier beauftragen. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.
Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung und keine Zusage. Ob in Ihrem Fall ein Gaststättengewerbe vorliegt und wen die Anzeige trifft, entscheidet die zuständige Behörde oder eine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- Begriff des Gaststättengewerbes (§ 1) und vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass (§ 12): Gaststättengesetz (GastG), Volltext, abgerufen am 14.10.2026
- Anzeigepflicht für den Gaststättenbetrieb in Niedersachsen: Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG). Landesrecht Niedersachsen wird hier nur namentlich zitiert, weil die amtliche Fassung für Suchmaschinen und KI-Dienste nicht abrufbar ist. Stand 14.10.2026
- Dass der Gaststättenbetrieb in Braunschweig anzuzeigen ist: Gaststättenbetrieb, Anzeige, Stadt Braunschweig, abgerufen am 14.10.2026
- Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche (§ 9): Jugendschutzgesetz (JuSchG), Volltext, abgerufen am 14.10.2026
- Kapazität von 199 Personen und Adresse Am Alten Bahnhof 13: Factsheet Hirschevents bei MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
- Rolle von Hirschevents (Veranstalter oder Vermieter), Bestehen einer Gaststättenanzeige für die Halle und Catering-Regelung: nicht veröffentlicht, Stand 14.10.2026
- Dieser Beitrag enthält keine eigenen Berechnungen.
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