Sobald die Feier in den Innenhof wandert, wechselt das Regelwerk. Die TA Lärm gilt nach ihrer Nr. 1 nicht für Freizeitanlagen und Freiluftgaststätten. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel greift in Niedersachsen stattdessen die Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie, ein Gemeinsamer Runderlass vom 15. März 2024.
Drei Stellschrauben der Richtlinie
| Regelung | Inhalt |
|---|---|
| Nr. 2.2 | Seltene Ereignisse: höchstens 18 Kalendertage im Jahr, nach TA Lärm Nr. 7.2 sind es 10 |
| Nr. 2.3 | An Tagen vor Sonn- und Feiertagen kann die Nachtzeit um bis zu 2 Stunden nach hinten rücken, sofern 8 Stunden Nachtruhe bleiben |
| Nr. 2.5 | Feuerwerk endet spätestens 22:30 Uhr MESZ, von Mai bis Juli 23:00 Uhr MESZ |
Die Nachtzeit, an der die Verschiebung ansetzt, liegt nach TA Lärm Nr. 6.4 zwischen 22 und 6 Uhr. Das Kontingent der 18 Tage gilt je Anlage und Kalenderjahr.
Warum hier keine Uhrzeit steht
Die Richtlinie liefert den Rahmen, nicht das Ergebnis. Wie lange in einem konkreten Haus draußen gefeiert werden darf, ergibt sich aus den Nebenbestimmungen seiner Baugenehmigung und aus der Schutzwürdigkeit der Nachbarschaft. Für den Innenhof von Hirschevents, Eventhalle Braunschweig, 639,5 Quadratmeter groß, etwa zur Hälfte nutzbar und barrierefrei erreichbar, sind weder eine Endzeit noch Lärmauflagen noch die Baugebietseinstufung nach der Baunutzungsverordnung veröffentlicht. Deshalb steht hier keine Uhrzeit für dieses Objekt. Fragen Sie das vor der Buchung über das Anfrageformular ab und lassen Sie die Antwort in den Mietvertrag schreiben.
Die Richtwerte für drinnen ordnet der Leitfaden zu Lärmschutz und Nachtzeit, den Wegfall der allgemeinen Sperrzeit der Eintrag Sperrzeit, die übrigen Pflichten dieser Größenordnung der Leitfaden bis 199 Gäste. Den Innenhof im Ablauf zeigen Sommerhochzeit mit Sektempfang und Firmen-Sommerfest. Weitere Antworten in den häufigen Fragen.
Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Welches Regelwerk für Ihre Veranstaltung gilt und welche Endzeit daraus folgt, entscheiden die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig oder eine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- Freizeitanlagenlärmschutzrichtlinie Niedersachsen, Nr. 2.2 zu den 18 Kalendertagen, Nr. 2.3 zur Verschiebung der Nachtzeit und Nr. 2.5 zu Feuerwerk, Gem. RdErl. vom 15.03.2024, Nds. MBl. 2024 Nr. 141, gültig vom 01.04.2024 bis 31.12.2029: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, abgerufen am 25.08.2026
- Ausnahme der Freizeitanlagen und Freiluftgaststätten nach Nr. 1, Nachtzeit nach Nr. 6.4 und seltene Ereignisse nach Nr. 7.2: TA Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG vom 26.08.1998, abgerufen am 25.08.2026
- Zuständigkeit der unteren Immissionsschutzbehörde für Veranstaltungs- und Gaststättenlärm: Stadt Braunschweig, abgerufen am 25.08.2026
- Wegfall der allgemeinen Sperrzeit, Verordnung vom 17.10.2006, außer Kraft mit Ablauf des 31.12.2008: umwelt-online, abgerufen am 25.08.2026
- Innenhof mit 639,5 Quadratmetern, davon rund die Hälfte nutzbar und barrierefrei zugänglich, sowie die Auslegung der Halle für 199 Personen: Factsheet Hirschevents bei MEET Braunschweig, Braunschweig Stadtmarketing GmbH, abgerufen am 25.08.2026
- Endzeit, Lärmauflagen und Baugebietseinstufung nach der Baunutzungsverordnung für den Standort Am Alten Bahnhof 13: nicht veröffentlicht, Stand 21.10.2026
- Dieser Beitrag enthält keine eigenen Berechnungen.
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